Gerichtskosten bei Arbeitsgerichtsklage?

Hallo zusamnen,

zu welchem Zeitpunkt muss denn der Kläger in einem Arbeitsgerichtsprozeß die Gerichtskosten einzahlen?

Ich stelle mir vor, dass bei einem persönlichen Hereinreichen der Klageschrift in der Rechtsantragstelle der Kläger die Gerichtskosten direkt an Ort und Stelle zahlen kann (muss?). Was aber, wenn sich das Arbeitsgericht an einem anderen Ort befindet und die Übersendung der Klage postalisch erfolgt? Ich vermute, dass dann das Gericht den Kläger auffordert, unter dem Kassenzeichen XYZ die Gerichtskosten einzuzahlen, damit es sich der Sache überhaupt annimmt, richtig?

Gruß
Jens

Ahoi, Jens
jepp!!

Die sogenannte *Gerichtskostenmarke*, sie wird allerdings bald der Vergangenheit angehören. Sie wurde zu diesem Zweck, auf das bei Gericht einzureichende Schriftstück, (Klageschrift), geklebt!
Weiter Möglichkeiten wären:
a., per Banküberweisung oder Scheck
b., Bareinzahlung bei einer Gerichtskasse.

LG JSP

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Die sogenannte *Gerichtskostenmarke*, sie wird allerdings bald
der Vergangenheit angehören. Sie wurde zu diesem Zweck, auf
das bei Gericht einzureichende Schriftstück, (Klageschrift),
geklebt!
Weiter Möglichkeiten wären:
a., per Banküberweisung oder Scheck
b., Bareinzahlung bei einer Gerichtskasse.

Hallo,

das bedeutet de facto, der Kläger kann zum (nicht zuständigen) Arbeitsgericht an seinem Ort gehen, dort eine Gerichtskostenmarke kaufen, diese auf die Klageschrift aufkleben und die Klage sodann zum zuständigen Arbeitgericht postalisch übersenden?

Gruß
Jens

Ahoi, Jens
man könnte sagen…sind vergleichbar mit Briefmarken…

LG JSP

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Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist vorschussfrei.

Chrissie