Gesetzliche Urlaubsregelung bei Eltern

Hallo,

gibt es ein Gesetz, nachdem sich der AG richten muss, wenn es um die Urlaubsbewilligung geht?

Konkreter Fall:

Frau hat Tochter, möchte in den Herbstferien wegen der Tochter Urlaub nehmen. Urlaub wird nicht bewilligt, da angeblich keine Vertretung vorhanden ist.

Meine Fragen:

1.) Darf nach solchen Gesichtspunkten der Urlaub vergeben werden?
2.) Müssen nicht Personen mit Kindern, besonders während der Ferienzeit betr. Urlaub bevorzugt behandelt werden?
3.) Wenn, wo ist dies gesetzlich geregelt?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Hallo,

gibt es ein Gesetz, nachdem sich der AG richten muss, wenn es
um die Urlaubsbewilligung geht?

Bundesurlaubsgesetz => http://dejure.org/gesetze/BUrlG

Konkreter Fall:

Frau hat Tochter, möchte in den Herbstferien wegen der Tochter
Urlaub nehmen. Urlaub wird nicht bewilligt, da angeblich keine
Vertretung vorhanden ist.

Sehr persönlich gefärbte Gegenfrage:

Hat die Frau denn Anspruch auf so viel Urlaub wie ihre schulpflichtige Tochter Ferien im Jahr hat?

1.) Darf nach solchen Gesichtspunkten der Urlaub vergeben
werden?

Ja

2.) Müssen nicht Personen mit Kindern, besonders während der
Ferienzeit betr. Urlaub bevorzugt behandelt werden?

Nein, aber es gilt, dass nach sozialen Gesichtspunkten abgewogen wird.

3.) Wenn, wo ist dies gesetzlich geregelt?

s. o. Es sei denn, ein Tarifvertrag besteht, der kann in einzelne Paragraphen „eingreifen“.

Bitte um eure Antworten.

Gern geschehen.

Jana

Hallo,

ich glaube hiermit:

2.) Müssen nicht Personen mit Kindern, besonders während der
Ferienzeit betr. Urlaub bevorzugt behandelt werden?

vertust du dich. Wenn es darum geht, dass zwei Mitarbeiter einer Firma gleichzeitig in Urlaub gehen wollen, aber aus betrieblichen Gründen nur einer der beiden gehen k a n n, dann sollte derjenige in Schulferienzeiten bevorzugt werden, der schulpflichtige Kinder hat.

D.h. aber nicht, dass wann immer auch Ferien sind, muss der Arbeitgeber es gestatten, dass Eltern in Urlaub gehen, Punkt und aus. Soweit ich mich erinnere, kann Urlaub zu einer bestimmten Zeit aus betrieblichen Gründen verweigert werden. Deswegen stellt man ja auch in den meisten Firmen vorher einen Urlaubsantrag, um die Möglichkeiten mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

Gruß
Nita

Hallo,

eine solche Erwartungshaltung sorgt dafür, daß Arbeitgeber lieber Leute ohne Kinder einstellen.

Grüße
Gordie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

eine solche Erwartungshaltung sorgt dafür, daß Arbeitgeber
lieber Leute ohne Kinder einstellen.

Hast Du für solche Behauptungen auch eine verlässliche Quelle?

LG
Guido

Ja sicher …
…meine eigenen Augen und Ohren.

Grüße
Gordie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sehr representativ
Hi!

…meine eigenen Augen und Ohren.

Ich habe nach einer verlässlichen Quelle gefragt, nicht nach völlig subjektiver Polemik!

Gruß
Guido

P.S. Es soll durchaus die Philosophie geben, dass bevorzugt Eltern eingestellt werden, weil diesen ein erhöhtes Verantwortungsbewusstsein unterstellt wird

Mir reicht das völlig …
Hallo Guido,

Hi!

…meine eigenen Augen und Ohren.

Ich habe nach einer verlässlichen Quelle gefragt, nicht nach
völlig subjektiver Polemik!

… meine Meinung ist meine Meinung ist meine Meinung - wieso bezeichnest Du die als Polemik (subjektiv ist ok.)

Gruß
Guido

P.S. Es soll durchaus die Philosophie geben, dass bevorzugt
Eltern eingestellt werden, weil diesen ein erhöhtes
Verantwortungsbewusstsein unterstellt wird

… stimmt, die Philosophie gibt es bzw. gab es mal. Sie fällt aber dem allgemeinen Wertewandel zum Opfer.

Leider gibt es immer mehr Eltern, die allein aufgrund ihrer Elternschaft eine Erwartungshaltung an andere (Menschen, Institutionen, rechtliche Bevorzugung) an den Tag legen, die ist nicht mehr zum Aushalten (die Berücksichtigung ihrer berechtigten Interessen beim Urlaub ist ok, aber daraus gleich einen Rechtsanspruch abzuleiten und den Urlaubsanspruch höher zu bewerten als die Erbringung der Arbeitsleistung ist schon ein starkes Stück).

Gleichzeitig sind viele Eltern nicht mehr bereit, auch nur einen Teil ihrer Pflichten (für die sie sich mit freiem Willen entschieden haben) zu erbringen. Bei manchen grenzt das schon an den Tatbestand der „unterlassenen Erziehungsleistung“.

Grüße
Gordie

Hi Gordie!

… meine Meinung ist meine Meinung ist meine Meinung - wieso
bezeichnest Du die als Polemik (subjektiv ist ok.)

Weil eine Aussage

eine solche Erwartungshaltung sorgt dafür, daß Arbeitgeber lieber Leute ohne Kinder einstellen

so pauschal nix weiter IST als Polemik!

… stimmt, die Philosophie gibt es bzw. gab es mal. Sie fällt
aber dem allgemeinen Wertewandel zum Opfer.

Das sehe ich nicht! Weder in irgendwelchen Statistiken, noch in meinen unregelmäßigen Treffen mit den mir sehr gut bekannten Personalern (meine Klasse von damals halt), noch in meiner täglichen Praxis!

Dass es Unternehmen gibt, die so denken und handeln, streite ich nicht ab! Aber dass es die Regel ist, streite ich sehr wohl ab!!

Leider gibt es immer mehr Eltern, die allein aufgrund ihrer
Elternschaft eine Erwartungshaltung an andere (Menschen,
Institutionen, rechtliche Bevorzugung) an den Tag legen, die
ist nicht mehr zum Aushalten (die Berücksichtigung ihrer
berechtigten Interessen beim Urlaub ist ok, aber daraus gleich
einen Rechtsanspruch abzuleiten und den Urlaubsanspruch höher
zu bewerten als die Erbringung der Arbeitsleistung ist schon
ein starkes Stück).

Da widerspreche ich Dir gar nicht! Aber es sind einige Eltern - bei weitem nicht die Mehrzahl und schon gar nicht alle!!! Und das wissen auch die Personalverantwortlichen.

Gleichzeitig sind viele Eltern nicht mehr bereit, auch nur
einen Teil ihrer Pflichten (für die sie sich mit freiem Willen
entschieden haben) zu erbringen. Bei manchen grenzt das schon
an den Tatbestand der „unterlassenen Erziehungsleistung“.

Ob das VIELE sind, weiß ich nicht! Ich sehe selbst, dass es sie gibt, aber zumindest in meinem Umfeld sind es eher sehr wenige!
Aber das ist ein anderes Thema…

LG
Guido