Liebe/-r Experte/-in,
ich arbeite als Angestellter mit einem gültigen Arbeitsvertrag seit 20 Jahren im selben - im pädagogischen Bereich tätigen - Betrieb.
2004 begann ich zusätzlich ohne Bezahlung mit der Betreuung der firmeneigenen Homepage.
Im Juli 2010 wurde für diese Tätigkeit ein geringes monatliches Honorar vereinbart - Höhe des Honorars und dafür zu erbringende Tätigkeit wurden in einer formlosen schriftlichen Vereinbarung fixiert und unterschrieben.Sie wurden nicht in den bestehenden Arbeitsvertrag integriert, auch nicht als „Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag“ oder ähnliches tituliert.
Meine Fragen:
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Gelten für diese Vereinbarungen die selben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für meine angestelltentätigkeit?
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Kann für die Nichtbefolgung einer „Dienstanweisung“ in diesem Bereich (also etwa einen Nebensatz in einem Artikel auf der Homepage zu verändern) eine Abmahnung erteilt werden?
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Kann der Arbeitgeber als Folge von Auseinandersetzungen im Bereich der Nebenvereinbarung Konsequenzen im Bereich der Haupttätigkeit des Angestellten ziehen - ihm also etwa Aufgabengebiete entziehen, die im Hauptarbeitsvertrag vereinbart sind?
Über eine Antwort freut sich - JP