Kann ich eine abmahnung nicht akzeptieren wenn

Ich arbeite in einem kindergarten,
Und meine schefin hat mir eine abmahnung geschrieben weil ich, wo ich krank war mich nicht bei ihr persönlich krank gemeldet habe, aver ich habe am abend vor arbeitsbeginn im kiga angerufen und auf den Anrufbeantworter gesprochen das ich krabk bin und nicht kommen kann.
Sie hatte mich davor schonmal mündlich abgemahnt das ich beim nächsten krankheitsfall mich bei ihr mündlich abmelden muss, aufgrund meiner für sie zuoft auftretenden krankheitsfäll…
(wobei niergendswo in meinem vertrag steht das ich mich vei ihr mündlich krabk melden muss, habe ich jetzt eine abmahnung bekommen)
Da ich in zwei wochen die einrichtung, sprich den arbeitgeber wechsle weiss ich nicht wie ich jetzt auf diese abmahnung reagieren soll, ich
fibde jedoch das diese abmahnung nicht gerechtfertigt ist!
Bitte um rat
Simone

Zu dieser Art Abmhanungen kann ich leider nichts beitragen, tut mir leid

Bitte nach ARBEITSRECHT suchen
Falsche Sorte Abmahnung, Begründung hier:

http://vermehrfachung.wordpress.com/2012/06/30/anfra…

Guten Morgen,

  1. es gibt keine gesetzliche Regelung, wonach man sich persönlich krank melden muss
  2. es gibt - so schreiben Sie - keine arbeitsvertragliche Regelung, wonach Sie sich persönlich krank melden müssen
  3. es gibt aber offensichtlich von der Leiterin eine klare Anweisung, dass Sie sich persönlich melden müssen
    Diese Anweisung ist zulässig und daher von Ihnen zu beachten. Wenn Sie sich nicht an die Anweisung halten, kommt es darauf an, ob das schuldhaft ist. Nachdem Sie am Abend auf den AB sprechen konnten, vermute ich dass Sie auch morgens anrufen konnten. Dann ist das wohl eine schudlhafte Pflichtverletzung, die abgemahnt werden kann.
  4. Da Sie jetzt ohnedies wechseln, sollten Sie sich an der Abmahnung nicht kaputt machen. Wichtiger ist, dass Sie ein anständiges Zeugnis bekommen, in dem von der Abmahnung keine Rede sein darf.
    Schönen Tag noch.