Hallo,
kann ein Arbeitnehmer wie im folgendem Fall der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt werden?
Ein Arbeitnehmer schleppt sich krank in die Arbeit, er geht nicht zum Arzt hat aber eine ansteckende Krankheit. Er ist einige Tage in der Arbeit erschienen trotz Krankheit. An einem Tag geht es ihm so schlecht das der Notarzt informiert wird. Im Krankenhaus stellen sie fest das er eine ansteckende Krankheit hat. Es werden noch einige andere Arbeitnehmer krank, die aber schon bei Krankheitsbeginn zu Hause bleiben. Bei einem Arbeitnehmer ist der Krankheitsverlauf so schlimm, dass er bleibende Schäden hat, und die Arbeit nicht mehr ganztags ausführen kann. Kann der Arbeitnehmer der sich krank in die Arbeit schleppt, wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt werden?
Oder gibt es andere Maßnahmen die der Geschädigte treffen kann?
bzw. bringt es überhaupt was? Vielen Dank!
Gruß
harwin