Krank in Arbeit

Hallo,

kann ein Arbeitnehmer wie im folgendem Fall der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt werden?
Ein Arbeitnehmer schleppt sich krank in die Arbeit, er geht nicht zum Arzt hat aber eine ansteckende Krankheit. Er ist einige Tage in der Arbeit erschienen trotz Krankheit. An einem Tag geht es ihm so schlecht das der Notarzt informiert wird. Im Krankenhaus stellen sie fest das er eine ansteckende Krankheit hat. Es werden noch einige andere Arbeitnehmer krank, die aber schon bei Krankheitsbeginn zu Hause bleiben. Bei einem Arbeitnehmer ist der Krankheitsverlauf so schlimm, dass er bleibende Schäden hat, und die Arbeit nicht mehr ganztags ausführen kann. Kann der Arbeitnehmer der sich krank in die Arbeit schleppt, wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt werden?
Oder gibt es andere Maßnahmen die der Geschädigte treffen kann?
bzw. bringt es überhaupt was? Vielen Dank!

Gruß

harwin

Hallo,

„ansteckend“ ist ja nicht gleich „gefährlich“. Niemand muss Gäste abweisen oder zu Hause bleiben, weil er einen Schnupfen hat. Da fehlt es schon an der Rechtswidrigkeit der Gesundheitsbeschädigung.

Wenn aber eine ebenso hochgradig ansteckende wie gefährliche Krankheit vorliegt, kann das strafrechtlich relevant werden (man erinnere sich an das No-Angels-Mitglied, das plötzlich per Haftbefehl eingebuchtet wurde):

http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsc…

VG
EK

P.S.: Wieder anders sieht die Haftung im Zivil- und Arbeitsrecht (Schadensersatz für die Gesundheitsbeschädigung bzw. die Lohnfortzahlung anderer AN) aus, da geht es nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung, für Personenschäden wäre noch http://dejure.org/gesetze/SGB_VII/105.html erwähnenswert.

Hallo,

ich denke dabei z. B. an die Schweinegrippe. Bei einigen Menschen verlief ja die Krankheit nicht so schwerwiegend, daher gehen sie z. B. in die Arbeit, weil angenommen wird es ist eine normale Erkältung. Die Ansteckung der Schweinegrippe war auch gegeben wenn man kein Fieber hatte. Es wird z. B. jemand angesteckt der eh schon eine schlechte Immunabwehr hat z. B. Diabetiker, Allergiker etc. Diese Mitarbeiter würde praktisch einen erhöhten Risiko ausgesetzt, könnten möglicherweise schwerwiegend erkranken oder sogar sterben.
Das Problem dabei ist, das viele sich krank in die Arbeit schleppen, und den anderen Mitarbeitern diesem Risiko aussetzen, obwohl es nicht vom Arzt abgeklärt wurde. Diese Leute gehen nicht mal zum Arzt.
Inwiefern ist auch der Arbeitgeber veratwortlich, wenn sich z. B. durch so eine Vernachlässigung seine Firma lahmlegt, und Menschen ggf. sogar berufsunfähig werden?

Gruß

harwin

Hallo,

Wenn aber eine ebenso hochgradig ansteckende wie gefährliche
Krankheit vorliegt, kann das strafrechtlich relevant werden

Wie soll der Arbeitnehmer wissen, ob und wie hochgradig seine Krankheit ansteckend ist, wenn er noch nicht beim Arzt war?
Der Ursprungsposter schrieb:

Ein Arbeitnehmer schleppt sich krank in die Arbeit, er geht nicht
zum Arzt

Wie sollte man eine mutwillige Absicht beweisen können? Der Arbeitnehmer dachte vielleicht nur, er hätte etwas schlechtes gegessen, oder einen Hautauschlag von einer neue Lotion oder einen Husten … Er wusste u.U. nicht, dass er ansteckend krank ist.

Bei deinem genannten Beispiel war der Dame seit Jahre bewusst, dass sie erkrankt war und sie hat in Kauf genommen andere Personen mit einer tödlichen Krankheit anzustecken.

Vergleichen wir doch lieber Äpfel mit Äpfeln.

LG Jasmin