Krankengeld erschöpft, was passiert bei neuer AU?

Hallo,

angenommen, das Krankengeld-Kontingent von 78 Wochen (ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit gerechnet) ist erschöpft, man hat eine Wiedereingliederung hinter sich und arbeitet seit 1 Monat wieder „voll“.

Was passiert, wenn man innerhalb dieser 3-Jahres-Frist (bezogen auf das Krankengeld) erneut wegen der gleichen Diagnose, weswegen Krankengeld bezogen wurde, erneut arbeitsunfähig wird, aber unter 6 Wochen, z.B. nur 1 Woche.

Greift dann die Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit und bekommt man nach Ablauf der 6 Wochen eben kein Krankengeld mehr

oder

bekommt man bereits keine Lohnfortzahlung, wenn man auch nur 1 Tag innerhalb der 3 Jahre wegen der gleichen Diagnose erneut krankgeschrieben werden müsste?

Hat die Lohnfortzahlung (eine erneute innerhalb 3 Jahren) überhaupt etwas mit der Krankenkasse, respektive mit dem erschöpften Krankengeld-Kontingent zu tun?

Vielen Dank.

Hallo,

die Ansprüche für Lohnfortzahlung und der Krankengeldanspruch sind zu trennen. Es handelt sich um zwei verschiedene Anspruchsgrundlagen.

Entgeltfortzahlung:
Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit entsteht ein neuer Lohnfortzahlungsanspruch wegen derselben Krankheit, wenn seit dem Beginn der AU und der 1. Lohnfortzahlung 12 Monate vergangen sind.
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html

Krankengeldanspruch:
Innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren wird wegen derselben Krankheit nur für 78 Wochen Krankengeld von der KK gezahlt. Ein erneuter Anspruch wegen der gleichen Krankheit entsteht nur bei Beginn eines neuen 3-Jahres-Zeitraumes unter den Voraussetzunge des § 48 Abs. 2 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__48.html

Hier konkret auf die Fragestellung:
Lohnfortzahlung ja
Krankengeld nein

Gruß Woko