Krankmeldung-wie?

hallo, bin krankgeschrieben. hab eine frage-muss ich meine vorgesetze unbedingt anrufen oder reicht wenn ich die krankmeldung in die zentrale abschicke. bin seit letzte woche krank und hatte meinen AG schon da angerufen und bescheid gesagt und jetzt ist die krankmeldung verlängert. muss ich wieder anrufen?

FAQ 1129
Hallo

Zunächst einmal mußt Du die Forenregeln einhalten.

FAQ:1129

Gruß,
LeoLo

Guten Tag,

Das Engeltfortzahlungsgesetz unterscheidet zwischen Anzeigepflicht und Nachweispflicht.
Die Meldung der letzten Woche erfüllte die Anzeigepflicht. Da die drei Kalendertage überschritten sind, muss bereits eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim AG sein. Wenn die darin enthaltene (prognostizierte) Zeit überschritten wird, muss sofort am folgenden Werktag die neue AU - Bescheinigung beim Arbeitgeber eingehen. Das Gesetz hat tatsächlich keine Regelung zu einer weiteren Anzeige, wenn sich die Abwesenheit verlängert. Es macht aber bestimmt auch wenn im Betrieb dazu nichts geregelt sein sollte, einen guten Eindruck sich zu melden und auf die Verlängerung hinzuweisen.
Das Bescheid sagen an der Pforte ist weniger sinnvoll. Der AN trägt das Risiko, dass es von dort an den/die Vorgesetzte weiter gegeben wird. Es sei denn es ist im Betrieb ausdrücklich so geregelt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ist ein Arbeitnehmer erkrankt, kommt das Entgeltfortzahlungsgesetz zur Anwendung.
In diesem ist die Länge der Lohnfortzahlung, als auch die Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen geregelt (z. B. im § 5 EntgFG).
Dort ist auch geregelt, dass die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden muss…
Diese „Unverzüglichkeit“ soll den Arbeitgeber in die Lage versetzen, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, die den Arbeitsausfall kompensieren (z. B. Ersatzkraft einstellen, Überstunden anordnen oderoderoder)…
Schickt man nun bei einer Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeit den „gelben Schein“ per Post…so kann dieses ja im schlimmsten Fall 2-3 Tage dauern… Zeit, in der der Arbeitgeber ja nun schon hätte planen können…mit einem kurzen Anruf, wenn man vom Dok wieder daheime ist, erfüllt man die Unverzüglichkeit und geht sicher jedem Problem aus dem Weg.
Wenn man nun nicht persönlich mit dem Arbeitgeber reden will, kann man ja auch jemanden für sich anrufen lassen (z. B. Partner)…
Bei grösseren Unternehmen gibt es oftmals mit dem BR abgesprochene Verhaltensregeln bei einer AU-Meldung (z. B. beim Schichtführer anrufen, direkt in der Personalabteilung oderoderoder)…wenn dieses der Fall ist, muss man sich natürlich auch dran halten…