Krankschreibung

Hallo folgende generelle Frage.:

Ist eine Person krank zu schreiben, wenn Sie arbeitslos ist und gar keine Tätigkeit ausüben kann oder auch wenn Sie die Tätigkeit für die Sie ausgebilet ist nicht ausüben kann?
z.B. ein Bauarbeiter könnte ja noch am Computer sitzen wenn Ihm der Rückenschmerzt also könnte er am Computer körperlich tätig sein. Nur als Bauarbeiter könnte er dann ja nicht arbeiten gehen und deshalb muß man Ihn nicht krank schreiben?

Hallo,
wer krank ist, kann auch krank geschrieben werden. Ein Arbeitsloser muß ja dem Arbeitsmarkt (im Regelfall) zur Verfügung stehen und hat dem Arbeitsamt (Arge etc. lasse ich mal weg aufzuzählen) auch mitzuteilen, wenn er krank ist.
Aber geht es hier vielleicht um eine Berufs- oder gar Erwerbsunfähigkeit und deren Anerkennung und nicht um eine Krankheit?

Cu Rene

Hallo,

Nein es geht schon um die Krankschreibung
ein Arzt könnte sagen das er den Patienten A z.B. Maurer krank schreibt, weil er nicht heben darf aber den Patienten B z.B. Verkäufer nicht krank schreibt, weil dieser ja eventuell am Computer arbeiten könnte und weil es in seinem Beruf zwar im Allgemeinen schon so ist das man heben muß aber er könne ja eventuell auch z.B. Pullover verkaufen und dann würde er ja dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen zwar nur eingeschränkt aber was soll´s. Somit könnte der Arzt sagen B ist nicht krank zu schreiben weil er eingeschränkt im sitzen in den nächsten 3-4 Monaten leichte Tätigkeiten verrichten könnte.

@Mods Wer verschiebt denn …
… sowas ins Brett Arbeitsrecht? Das hat mit Arbeitsrecht gar nichts zu tun.


Hallo,

Ist eine Person krank zu schreiben, wenn Sie arbeitslos ist …

Kommt drauf an. Geregelt ist das für die Ärzte in der AU-Richtlinie.

''1Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben. 2Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.
(4) 1Versicherte, bei denen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit das Beschäftigungsverhältnis endet und die aktuell keinen anerkannten Ausbildungsberuf ausgeübt haben (An- oder Ungelernte), sind nur dann arbeitsunfähig, wenn sie die letzte oder eine ähnliche Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausüben können. …
Bei Arbeitslosen bezieht sich die Befragung des Versicherten auch auf den zeitlichen Umfang, für den der Versicherte sich der Agentur für Arbeit zur Vermittlung zur Verfügung gestellt hat.

http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/RL_Arbeitsunf…

MfG

Hallo,
bei einem laufenden Beschäftigungsverhältnis wird bei der AU-Schreibung
grundsätzlich von der zuletzt ausgeübten Tätigkeit ausgegangen.
Der Arzt kann zwar der Auffassung sein dass „leichtere“ Arbeiten im Betrieb machbar sind, aber da muss auch der Arbeitgeber mitspielen,
also den Mauerer der nicht mauern kann aus medizinischen Gründen zum Sand schippen einsetzen. Das ggf. zum gleichen Lohn ??
In der Praxis läuft das nicht so.
Lediglich bei Arbeitlsoen wird nach dem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geurteilt.
Gruß
Czauderna

Erst mal Danke.
Heißt das nun das ein Arbeitsloser z.B. Maurer nicht krank geschrieben wird, wenn er sich den Fuß gebrochen hat, weil er ja noch als Buchhalter arbeiten könnte?
Auch wenn er das praktisch mangels Ausbildung gar nicht kann?
Der Arbeitsmarkt für Buchhalter ist ja gut.

Danke.
Aber dann kann ich ja z.B. Lehrer K. wenn Ihm ein Ziegel auf den Kopf gefallen ist während er grad mal arbeitslos war, weswegen er z.B. sein Gedächtniss verliert, nie krank schreiben, weil auch ohne Gedächtniss könnte er am Bau Sand schippen.
Ist das jetzt übertrieben zwar aber richtig interpretiert und der gelernte Koch könnte immer noch am Computer arbeiten wenn man Ihm das Bein abgeschniten hat, auch wenn er es nicht gelernt hat?
Oder muß derjenige schon ausbildungstechnisch gesehen dazu in der Lage sein die Tätigkeit zu verrichten, wer z.B. am Computer nix kann dem kann man nicht sagen aber am Computer könnten Sie ja trotz Krankheit tätig sein?

Hallo,
also der „Fußbruch“ ist ein denkbar schlechtes Beispiel.
Bleiben wir mal beim arbeitslosen Maurer -.
Wenn dieser aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr al Maurer arbeiten kann wird sein Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt - so kann es beispielsweise dazu kommen dass es ihm zugemutet werden kann z.B. als Pförtner oder in der Lagerverwaltung
oder in einem Baustoffhandel tätig zu sein. Es wird dann auch geprüft ob er auch nach entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen (durch das Arbeitsamt) auch in Berufen tätig werden kann, die so überhaupt nichts mit seiner bisherigen Tätigkeit zu tun haben.
In unserem Einzugsgebiet z.B. haben in der Vergangenheit Im Hotel- und Gaststättengewerbe Arbeitskräfte gefehlt - da wurden solche Menschen
„umgeschult“.
Gruß
Czauderna

Danke, Ja das ist mir schon klar aber Herr XYZ ist im Moment Maurer, wenn er sich die Wirbelsäule verrenkt. Er ist nicht umgeschult und keiner kann sagen ob er nicht in 3- 6 Monaten wieder als Maurer arbeiten kann.

Ist er nun krank zu schreiben oder nicht.

Denn Ansatz A er bezieht die Versicherungsleistung ALG 1 ja ansonsten zu unrecht, denn als Maurer kann er ja nicht arbeiten und umgeschult ist er ja nicht.

Ansatz B er könnte ja hypothetisch irgendwas arbeiten:z.B.: ungelernt am Computer und währe somit irgendwie arbeitsfähig, somit dürfte er auch ALG 1 beziehen.

Aber dann kann ich ja z.B. Lehrer K. wenn Ihm ein Ziegel auf
den Kopf gefallen ist während er grad mal arbeitslos war,
weswegen er z.B. sein Gedächtniss verliert, nie krank
schreiben, weil auch ohne Gedächtniss könnte er am Bau Sand
schippen.

Deine medizinischen Kenntnisse sind nicht so gut, gell. Wenn jemand einen (kompletten) Gedächtnisverlust erleidet, ist die Ursache eine schwere Verletzung, die auf jeden Fall eine Krankschreibung rechtfertigt (ohne Einschränkung).

und der gelernte Koch könnte immer noch am Computer arbeiten wenn
man Ihm das Bein abgeschniten hat, auch wenn er es nicht
gelernt hat?

Selbstverständlich wird der erst mal krankgeschrieben (auch ohne Einschränkung). Der hat nach Amputation ne ziemlich große Wunde, die erst mal verheilen muss.
Ich glaube du verwechselst hier Krankschreibung mit einer dauerhaften [Schwer-]Behinderung. Kann das sein?

Oder muß derjenige schon ausbildungstechnisch gesehen dazu in
der Lage sein die Tätigkeit zu verrichten,

Ja, muss er.

Untenstehend die Zumutbarkeitsregelung:

Hallo,

nun, letztendlich entscheidet das der Arzt und der muss sich an die Richtlinien halten.

Ich kann nur sagen, der arbeitslose Maurer wird nicht als Maurer sondern als Arbeitsloser behandelt.
Gruß
Czauderna

Xolophos
Hallo,

Danke, doch meine med. Kentnisse reichen eigendlich mir und meinem Boß zumindestens, es kann auch zu einer kompletten mitunter temporalen Amnesie kommen z.B. nach einem traumatischen Erlebniss, sollte es sich dabei aber um eine posttraumatische Belastungsreaktion handeln und nicht um eine posttraumatische Belastungsstörung, so hätte diese keinen Krankheitswert an sich.
Womit nur mehr die potentiell temporäre Amnesie übrig bliebe und diese speziell, wenn Sie nur partiell wäre und z.B. die Studienzeit und Inhalte beträfe, hätte auf die Möglichkeit der Berufsausübung eines Hilfsarbeiters am Bau keinerlei negative Auswirkungen.

Ist der Med. Hintergrund dieses x-Belibigen Beispiels auch für einen med. Laien nun hinreichend erklärt?

Könnten wir nun die juristische Seite ebenso klären was gilt also für den Arbeitslosen Mr. X, in der Richtung jura scheinst gerade Du Xolophos mir recht kompetent im Gegensatz zur med. Seite **g**.
Also nix für ungut ich würde es echt gerne richtig verstehen.

Hallo,

Ist der Med. Hintergrund dieses x-Belibigen Beispiels auch für
einen med. Laien nun hinreichend erklärt?

Setzen 1! :wink:

Könnten wir nun die juristische Seite ebenso klären was gilt
also für den Arbeitslosen Mr. X, in der Richtung jura scheinst
gerade Du Xolophos mir recht kompetent im Gegensatz zur med.
Seite **g**.

Das ist eigentlich in den AU-Richtlinien schon so beschrieben, unter welchen Umständen der Arzt krankschreiben ‚‚darf‘‘. Oder sollte man besser sagen ‚‚weiter krankschreiben darf‘‘? Denn bei akuten Zuständen, wo gar nicht gearbeitet werden kann (egal ob leichte oder schwere Tätigkeit), kann man auch einen Arbeitslosen nicht zum arbeiten verdonnern.
Meist stellt sich das Problem im realen Leben auch gar nicht, da man kaum Angebote für Arbeitsstellen von der Arbeitsagentur bekommt. :frowning:

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Danke, wird schön langsam klarer jetzt hackt es für mich nur noch an den akuten Zuständen.
Denn wenn jemand 76 Wochen Krank geschrieben werden kann ist für mich akut nicht unbedingt zutreffend.
Akut umfasst im allgemeinen doch nur den unmittelbaren Zeitraum um ein Krankheitsgeschehen.
z.B. Herzinfarkt ist akut solange ich noch die Möglichkeit habe medikamentös einzugreifen, danach also bereits ca. 48-72 Stunden später ist die Akutphase beendet, aber krankschreiben würde ich Mr. X dennoch garantiert mehr als 3 Monate:wink:.
Sind somit akute Zustände im Sinne von zeitnah behandlungsbedürftig gemeint sprich nicht aus-therapiert oder was versteht nun ein jurist unter akut?

Das Wort ‚‚akut‘‘ hatte ich ins Spiel gebracht. Und ich meinte damit eigentlich (naiverweise) einen Zustand, der ein Arbeiten unmöglich macht. Sei es nunm weil man bettlägerig ist, noch Schmerzen vorhanden sind, die Gefahr besteht, dass Wunden nicht (richtig) heilen …usw., wenn gearbeitet wird oder - wenn du es so willst - von mir aus auch ‚‚behandlungsbedürftige‘‘ Zustände. Wobei es ja auch Krankheiten gibt, mit denen man arbeiten kann, die aber trotzdem ‚‚behandlungsbedürftig‘‘ sind.

Eine genauere Definition wirst du vermutlich nicht finden. Im Zweifelsfall werden sich wohl Ärzte der Sache gutachterlich annehmen (müssen), wenn jemand ein Arbeitsangebot ablehnt, weil er krank ist.

Frage bitte im Brett ‚‚Arbeits- und Sozialamt‘‘. Vielleicht kann Liza mehr dazu sagen. Das Thema hat nichts mit Arbeitsrecht zu tun (aber das schrieb ich ja schon:wink:

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