Hi!
die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit - auch wenn
nix im Arbeitsvertrag steht - ist 2 Wochen.
Vorsicht! Nur, wenn eine Probezeit vertraglich vereinbart ist, existiert sie auch!
Ist keine Probezeit ausdrücklich vereinbart, gelten die Fristen gemäß §622 BGB, Abs. 1 & 2
Hat die Anzahl der
Arbeitnehmer einen Einfluss darauf? Beträgt also in einer
Firma mit nur z. Z. 3 Angestellte die gleiche Kündigungsfrist?
Bei den Fristen in einer vereinbarten Probezeit ändert sich nichts.
Lediglich zum „15. oder Monatsende“ kann in Kleinbetrieben (max. 20 Vollzeitmitarbeiter) vereinbart werden, dass „der 15. oder zum Monatsende“ wegfällt, also nur echte 4 Wochen greifen.
Das Alles natürlich nur dann, wenn kein Tarifvertrag greift und wirklich nichts anderes vereinbart ist!
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
LG
Guido