Kündigung - Dienstwagen

Hallo. Folgender abstrakter Fall.

Arbeitnehmer A kündigt in seiner Probezeit und hat 2 Wochen KF.
Da er noch Urlaubsanspruch hat, nimmt er die Zeit der KF Urlaub, da er noch 10 Tage Urlaub hat.

Darf er in dieser Zeit seinen Firmenwagen behalten? Im Arbeitsvertrag ist dazu keine Regelung.

Danke und viele Grüße!

Wenn keine Regelung im Arbeitsvertrag getroffen wurde,
darf ein Dienstwagen nur für dienstliche Zwecke genutzt werden!

Quelle?

Wenn keine Regelung im Arbeitsvertrag getroffen wurde,
darf ein Dienstwagen nur für dienstliche Zwecke genutzt
werden!

Diese Erkenntnis ziehst Du aus welcher Quelle?

Hi!

Was galt denn vorher während der Freizeit?

Durfte er den Wagen privat uneingeschränkt nutzen?

Gruß
Guido

Der Wagen durfte immer vollständig privat genutzt werden.

Der Wagen durfte immer vollständig privat genutzt werden.

liegt eine schriftliche Genehmigung dazu vom Arbeitgeber vor!

liegt eine schriftliche Genehmigung dazu vom Arbeitgeber vor!

Was hat das mit der Sachlage zu tun>?

Nur mal so ganz geheim: Psst, Verträge muss man nicht schriftlich schließen.

Der Wagen durfte immer vollständig privat genutzt werden.

Wenn der Wagen immer privat genutzt werden durfte und das auch so vereinbart ist (zur Vereinbarung muss nichts Schriftliches vorliegen, selbst Konkludenz kann einen Vertragsteil begründen!), dann sollte man davon ausgehen können , dass die Privatnutzung Teil des Arbeitsvertrags ist.

Im Zweifel wird man Beweise verlangen, dann wird es evtl. etwas kniffelig, aber der AN hat ja bestimmt Zeugen…

Gruß
Guido