Hallo. Folgender abstrakter Fall.
Arbeitnehmer A kündigt in seiner Probezeit und hat 2 Wochen KF.
Da er noch Urlaubsanspruch hat, nimmt er die Zeit der KF Urlaub, da er noch 10 Tage Urlaub hat.
Darf er in dieser Zeit seinen Firmenwagen behalten? Im Arbeitsvertrag ist dazu keine Regelung.
Danke und viele Grüße!