Leider habe ich da schlechte Nachrichten für Dich.
Jeder Arbeitnehmer, der krank geschrieben ist, kann durch seinen Arbeitgeber gekündigt werden. Allerdings sind einige Regeln zu beachten:
Sine mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb und ist man länger als 6 Monate in dem Unternehmen beschäftigt, kann der Arbeitgeber nur aus bestimmten Gründen kündigen.
Handelt es ich um eine personenbedingten Kündigung muss Dein Arbeitgeber nachweisen, dass Du in der Zukunft nicht einsetzbar bist. Das dürfte die schwierigste Kündigung überhaupt sein, da ein Arbeitgeber Hellseher sein muss, um diesen Beweis anzutreten.
Eine andere Variante ist die betriebsbedingte Kündigung. Da muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitsplatz weggefallen ist, oder aber sich den Mitarbeiter finanziell nicht mehr leisten kann. Außerdem muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er nicht einen von den anderen Arbeitnehmern kündigen kann (Alter, Kinder, Schwerbehinderung etc.). Diesen Nachweis muss er allerdings frühestens dann führen, wenn der gekündigte Arbeitnehmer eine Klage einreicht. Vorher fragt danach niemand. Allerdings gehe ich bei einer Leiharbeitsfirma davon aus, dass eine betriebsbedingte Kündigung eher ungewöhnlich ist.
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann nur nach grobem Fehlverhalten von Dir ausgesprochen werden. Aber wenn Du krankgeschreiben bist, kannst Du auch kaum Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung geben.
Bist du zu 50 % oder Schwerbehindert, hast Du einen gesonderten Kündigungsschutz. Das Integrationsamt muß der Kündigung zustimmen und die Kündigungsfrist muss mindestens 4 Wochen betragen.
Da Du bereits Krankengeld beziehst, hast Du auch keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung.
Solltest Du weniger als 6 Monate bei Deinem Arbeitgeber angestellt sein, wird es schwierig dagegen vorzugehen.
Wichtig sind also die Fragen
Wie lange arbeitest Du dort?
Bist Du schwerbehindert?
Wieviel Arbeitnehmer hat das Unternehmen?
Welche Begründung hat Dein Arbeitgeber in der Kündigung angegeben?
Wenn Du nicht gegen die Kündigung klagen solltest, musst Du Dich umgehend mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzten (telefonisch). Da Du krank bist und auch im Krankengeldbezug, stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, aber Du solltest Dir das auf jeden Fall vom Arbeitsamt bestätigen lassen. Notier Dir unbedingt Datum und Uhrzeit des Telefonats und den Namen des Sachbearbeiters.
Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich gern melden.
LG
Nelofee