Kündigung im Krankenschein

Guten Tag,
wer kann mir raten was ich tun soll?
Mir wurde von meiner Leiharbeitsfirma gekündigt.
Da ich aber zur Zeit krank geschrieben bin und in der ambulanten Reha bin,stehe ich denen eben nicht zur Verfügung.Ich bekomme Krankengeld von der Krankenkasse bzw.dann Übergangsgeld.Muß ich die Kündigung annehmen oder kann ich Widerspruch einlegen?

Ich danke für eure Ratschläge und verbleibe mit freundlichem Gruß R.R.

Hallo,

gegen jede Kündigung kann man innerhalb drei Wochen nach Zustellung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, wenn man davon ausgehen kann, dass die Kündigung nicht rechtens ist.
Wichtig dabei ist zu erfahren, warum gekündigt wurde.In einem Kündigungsschutzprozess muss der Arbeitgeber hierzu detailliert Stellung nehmen.
Vielleicht ist ein Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt keine schlechte Wahl.
MfG

selbstverständli

Guten Tag,

wer kann mir raten was ich tun soll?

Mir wurde von meiner Leiharbeitsfirma gekündigt.

Da ich aber zur Zeit krank geschrieben bin und in der
ambulanten Reha bin,stehe ich denen eben nicht zur
Verfügung.Ich bekomme Krankengeld von der Krankenkasse

Du kannst bei JEDER Kündigung beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage die zudem kostenlos ist einreichen.
Das muss innerhalb von 3 Wochen sein.
Das solltest Du unbedingt machen,evtl gibt es einen Vergleich und Du bekommst eine Abfindung
MfG
Dani

Hallo,

das sind natürlich nur sehr dünne Informationen. Aber Kündigungsschutzklage kann man immer erheben. Da Sie ambulant in REHA sind, sind Sie ja vor Ort und können zum Arbeitsgericht gehen. Dort berät man Sie dann auch hinsichtlich der Kosten und Rechtsanwalt.
Sie müssen nur unbedingt innerhalb von drei Wochen die Klage erheben.
MFG
Birgit PEsch

Leider habe ich da schlechte Nachrichten für Dich.

Jeder Arbeitnehmer, der krank geschrieben ist, kann durch seinen Arbeitgeber gekündigt werden. Allerdings sind einige Regeln zu beachten:
Sine mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb und ist man länger als 6 Monate in dem Unternehmen beschäftigt, kann der Arbeitgeber nur aus bestimmten Gründen kündigen.

Handelt es ich um eine personenbedingten Kündigung muss Dein Arbeitgeber nachweisen, dass Du in der Zukunft nicht einsetzbar bist. Das dürfte die schwierigste Kündigung überhaupt sein, da ein Arbeitgeber Hellseher sein muss, um diesen Beweis anzutreten.

Eine andere Variante ist die betriebsbedingte Kündigung. Da muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitsplatz weggefallen ist, oder aber sich den Mitarbeiter finanziell nicht mehr leisten kann. Außerdem muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er nicht einen von den anderen Arbeitnehmern kündigen kann (Alter, Kinder, Schwerbehinderung etc.). Diesen Nachweis muss er allerdings frühestens dann führen, wenn der gekündigte Arbeitnehmer eine Klage einreicht. Vorher fragt danach niemand. Allerdings gehe ich bei einer Leiharbeitsfirma davon aus, dass eine betriebsbedingte Kündigung eher ungewöhnlich ist.

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann nur nach grobem Fehlverhalten von Dir ausgesprochen werden. Aber wenn Du krankgeschreiben bist, kannst Du auch kaum Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung geben.

Bist du zu 50 % oder Schwerbehindert, hast Du einen gesonderten Kündigungsschutz. Das Integrationsamt muß der Kündigung zustimmen und die Kündigungsfrist muss mindestens 4 Wochen betragen.

Da Du bereits Krankengeld beziehst, hast Du auch keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung.

Solltest Du weniger als 6 Monate bei Deinem Arbeitgeber angestellt sein, wird es schwierig dagegen vorzugehen.

Wichtig sind also die Fragen
Wie lange arbeitest Du dort?
Bist Du schwerbehindert?
Wieviel Arbeitnehmer hat das Unternehmen?
Welche Begründung hat Dein Arbeitgeber in der Kündigung angegeben?

Wenn Du nicht gegen die Kündigung klagen solltest, musst Du Dich umgehend mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzten (telefonisch). Da Du krank bist und auch im Krankengeldbezug, stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, aber Du solltest Dir das auf jeden Fall vom Arbeitsamt bestätigen lassen. Notier Dir unbedingt Datum und Uhrzeit des Telefonats und den Namen des Sachbearbeiters.

Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich gern melden.

LG
Nelofee

Hallo,
das kommt auf eine ganze Menge Dinge an.
Wie lange bist Du dort schon beschäftigt?
Über 6 Monate und unbefristet, dann gilt der gesetzliche Kündigungsschutz. Mit welcher Begründung wurde gekündigt? Kündigung aufgrund von Krankheit ist an sich sehr schwierig. Da muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Das bedeutet, dass auch in Zukunft mit erheblichen Ausfällen gerechnet werden muss. Bei einer Reha sollte aber eigentlich die Arbeitskraft wieder hergestellt werden. D.h. dass die negative Prognose nicht vorliegt.
Also, falls Du noch keine 6 Monate beschäftigt bist, kannst Du nichts machen. Wenn Du länger beschäftigt bist, würde ich in jedem Fall eine Kündigungsschutzklage einreichen (widersprechen kann man nicht). Hast Du eine Rechtschutzversicherung, dann eine Rechtsanwalt nehmen, hast Du keine, zum Arbeitsgericht gehen und selber die Klage einreichen und Prozesskostenhilfe beantragen. Du bekommst dann einen Pflichtanwalt vom Gericht. Zu verlieren hat man nichts. Aber die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen eingereicht werden. Ggf. lässt es das Gericht auch später zu, wenn eine ärztliches Attest vorliegt (keine Möglichkeit wegen der Reha).
Gruß
Anja

Hallo,

Anwalt nehmen (notfalls über Gerichtskostenbeihilfe) und den dann machen lassen. Wenn man krankgeschrieben ist kann man nicht gekündigt werden, es sei denn man hat sich was wirklich schlimmes gegen die Interessen des Arbeitgebers zuschulden kommen lassen. Geh mal davon aus dass dies nicht der Fall ist.
Das Ergebnis der Verhandlung wird dann ein Vergleich sein und vielleicht erhalten Sie eine Abfindung.

mfg

Michael Hilscher

Die Antwort lautet: ja, nein, vielleicht (Gewünschtes bitte auswählen).

Genauer kann die Antwort auf deine Frage nicht ausfallen, da diese auch absolut unkonkret ist.

Leider schreibst du nicht, was für einen Vertrag du hast, ob eine Probezeit aktuell ist, was für eine Kündigung du erhalten hast, wie der Kündigungsgrund lautet, und und und…

Wenn du also deine Frage konkretisierst, kann die Antwort auch deutlicher erfolgen.

Gegen die Kündigung mußt Du Widerspruch einlegen.

wenn Du krank bist,kann der Arbeitgeber erst nach der Gesundschreibung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Der Arbeitgeber muß 6 Wochen Lohnfortzahlung ( Krankengeld) zahlen, dann zahlt die Krankenkasse.
Der AG kann für die Zeit Deiner Erkrankung ,wenn diese länger dauert, eine Ersatzkraft einstellen.

Hallo!
Krankheit schützt nicht vor einer Kündigung. Grundsätzlich kann aber gegen jede Kündigung widerspruch eingelegt werden.
Viel Erfolg!

Ich würde ersteinmal Widerspruch einlegen. Man kann Dir doch nicht einfach kündigen, wenn Du krank bist. Oder bist Du noch in der Probezeit? Wenn ja, dann hast Du schlechte Karten, dann kannst Du nicht machen. Aber wenn nicht würde ich mal zur Agentur für Arbeit gehen und da fragen.

Ich bin mir nicht sicher. Aber während man krankgeschrieben ist darf der Arbeitgeber nicht kündigen. Mir wurde nach der Arbeitsunfähigkeit gekündigt ,war eineinhalb Jahre Arbeitsunfähig.

Hallo,
Kündigungen während der Krankschrift dürften aus meiner Sicht unwirksam sein, unabhängig ob es eine Leiharbeitsfirma oder Festanstellung ist.

M.f.G. Labrador

Hallo,
du mußt die Kündigung nicht akzeptieren,sondern mußt mit einer Frist von (14 Tagen nach erhalt der Kündigung soweit ich noch weiß)ein Kündigungsschutzverfahren,am besten über einen Anwalt für Arbeitsrecht einleiten.Wenn Krankheit mit im Spiel ist ,kann ich dir jetzt schon mit einer 90% Sicherheit sagen,das du deinen Arbeitsplatz erhalten kannst.
Liebe Grüße vom Fahrer vom alten Schlag