Ein Arbeitgeber hat im Februar 2007 eine Arbeitsstelle angetreten. Im Arbeitsvertrag steht, dass das Arbeitverhältnis zunächst bis 30. April 2007 befristet ist und bis dahin auch Probezeit besteht. Der Arbeitnehmer möchte so schnell wie möglich kündigen, weil er ab 1. Mai einen anderen Arbeitsplatz gefunden hat.
Im Vetrag steht, dass der Arbeitnehmer die ihm übertragenen Arbeiten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ausübt.
An welchem Datum muss der Arbeitnehmer spätestens kündigen? Gibt es überhaupt eine 14tägige Kündigungsfrist (habe davon mal was gelesen)? Bekommt der Arbeitnehmer Geld vom Jobcenter, wenn er selber kündigt?
Hätte er Ansprüche, wenn der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?