Kündigung in der Probezeit / Jobcenter

Ein Arbeitgeber hat im Februar 2007 eine Arbeitsstelle angetreten. Im Arbeitsvertrag steht, dass das Arbeitverhältnis zunächst bis 30. April 2007 befristet ist und bis dahin auch Probezeit besteht. Der Arbeitnehmer möchte so schnell wie möglich kündigen, weil er ab 1. Mai einen anderen Arbeitsplatz gefunden hat.
Im Vetrag steht, dass der Arbeitnehmer die ihm übertragenen Arbeiten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ausübt.

An welchem Datum muss der Arbeitnehmer spätestens kündigen? Gibt es überhaupt eine 14tägige Kündigungsfrist (habe davon mal was gelesen)? Bekommt der Arbeitnehmer Geld vom Jobcenter, wenn er selber kündigt?
Hätte er Ansprüche, wenn der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Hallo erstmal (

Hallo

Setz doch mal den Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung hier rein.

Gruß,
LeoLo

Bekommt der Arbeitnehmer Geld vom Jobcenter,
wenn er selber kündigt?

Warum sollte das JobCenter zahlen? Ende des befristeten Vertrages ist der 30.04.07. Beginn des neues Jobs ist der 01.05.07. Also ohne Übergang vom einen zum anderen Job.

Hätte er Ansprüche, wenn der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber
einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Warum einen Aufhebungsvertrag abschließen? Sieht immer ein bißchen komisch aus, wenn im Arbeitszeugnis von einem Aufhebungsvertrag die Rede ist.
Wenn es wirklich ein befristeter Vertrag ist, dann endet er am 30.04.2007.
Fairerweise würde ich meinem AG mitteilten, dass ich ab nächsten ersten einen neuen Job habe.

Viele Grüße

Andrea