Kündigung / Krankengeld

Hallöchen,
hab da mal ne theoretische Frage.
Wie ist es, wenn jemand schon länger als 6 Wochen Krankgeschrieben ist und auch bereits Krankengeld erhält und diese Person nun kündigen würde.
Dann wäre er/sie ja erst einmal für 3 Monate beim Arbeitsamt gesperrt. Die Krankmeldung würde aber trotzdem weiterlaufen. Würden die 3 Monate die nach der Kündigung während der Krankheit beim Arbeitsamt angerechnet. Oder würde die Sperre erst nach Gesundschreibung des Arztes beginnen???
Würde mich mal interessieren.
Dankeschön.

Wer krank - also arbeitsunfähig ist - kann nicht gleichzeitig arbeitslos gemeldet sein. Dies setzt nämlich die Fähigkeit zur jederzeitigen Aufnahme einer Arbeit voraus. Wenn - rein theoretisch - die arbeitgeberseitige Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigt gewesen sein sollte, wird nach Vertragsende weiterhin Krankengeld bezahlt. Der Bezug von Krankengeld ist auch anspruchbegründend für das Arbeitslosengeld. Beispiel: 12 Monate beschäftigt = 6 Monate Anspruch auf ALG und anschließend 6 Monate Krankengeld = 3 Monate Anspruch auf ALG, also insgesamt 15 Monate.

So sähe es bei einer ordentlichen Kündigung aus. Wichtig ist dabei, sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden, sobald das Ende der Arbeitsunfähigkeit abzusehen ist. Eine Sperrzeit gäbe es dann auch nicht. Und Gründe für eine außerordentliche, d.h. fristlose Kündigung während der Krankheit gibt es nicht.

Und warum sollte man während des Bezuges von Krankengeld selber kündigen? Das macht überhaupt keinen Sinn, ohne bereits einen neuen Job in Aussicht zu haben. Bei einer Eigenkündigung fällt dann jedenfalls  die Sperrzeit an, sobald die Person wieder arbeitsfähig ist. Grund: siehe oben.

Maßgeblich für eine  Sperrfrist ist das sperrfristbegründende Ereignis - also beginnt die Sperrfrist mit dem Ereignis, also in diesem Fall der Kündigung.

Wichtiger hier ist eigentlich der Grund der Kündigung und ob hier überhaupt eine Sperrfrist einsetzt : aus krankheitsbedingten Gründen ? Dann gäbe es ohnehin keine Sperrfrist  Weshalb selber gekündigt ? -  hierzu gibt es auch entsprechende Urteile - „wenn der Grund der Kündigung nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten ist“ - mal ein bisschen gooooogeln :smile:

An Ihrer Stelle würde ich auf KEINEN Fall während der Krankheit kündigen! Es sei denn, es gibt schwerwiegende Gründe, auch wenn die Frage theoretisch gestellt wurde *lol
Nach dem Gesetz besteht eine Verpflichtung, sich arbeitslos zu melden. Ob diese Meldung auch für Bezieher von Krankengeld besteht und fortwährender Krankschreibung, erfahren Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Während der Krankschreibung läuft das Krankengeld weiter. Werden Sie wieder „gesund geschrieben“, sind Sie wieder erwerbsfähig und müssen am ersten Tag der „Gesundschreibung“ persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit erscheinen und sich arbeitslos melden. Das geht NICHT per Mail, Brief, SMS oder Anruf.