Hallo,
öhm…
bin ich bezüglich des Arbeitslosengeldes überfragt, sorry.
Erfahrungenzeigen, dass man sich auf das Wort von Arbeitgebern nicht verlassen kann, auch dann nicht, wenn es ein guter Bekannter ist. Was ist, wenn er wen anders eingestellt hat weil er einen Ersatz für deine Frau bauchte? Solange das nur eine müdliche Absprache ist, hat er euch gegenüber keine Verpflichtungen.
Das hier habe ich bezüglich der Voraussetztungen für Arbeitslosengeld unter folgendem Link http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/145.htm gefunden:
Tatbestand der Arbeitslosigkeit
Eine weitere Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld, ist der Nachweis der Arbeitslosigkeit. Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, aber ein für mindestens wöchentlich 15 Stunden umfassendes Beschäftigungsverhältnis sucht. Beschäftigungssuche heißt für die Agenturen, dass der Arbeitslose alle Möglichkeiten nutzt, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden und deshalb den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Eine weitere Bedingung dabei, sind die so genannten Eigenbemühungen. Die Agenturen für Arbeit verlangen hier von dem Arbeitslosen während seiner Arbeitslosigkeit Eigenbemühungen nachzugehen und diese entsprechend nachzuweisen.
Wenn ich den Tex richtig interpretiere, hat deine Frau überhaupt keinen Anspruch auf ALG wenn sie sich nicht nachweislich um Arbeit bemüht, was sie wohl nicht machen wird, nach der Geburt des Kindes…
Ich denke, dass beste wäre, wenn ihr mal beim arbeitsamt nachfragt wie das ist mit ALG, wenn ihr das so macht, wie es euch euer Bekannter vorgeschlagen hat. Ist immer besser man frägt diejeigen die wirklich Ahnung von haben, nicht dass ihr dann gar nichts habt.