Kündigung noch diesen Monat möglich?

Hallo zusammen,

hatte schon bei Job und Karriere gepostet, aber hier passt meine Frage wohl besser. :frowning:

Gesetzt sei mal der Fall Herr X habe mit heutiger Post (Freitagnachmittag) seinen Arbeitsvertrag für seine neue Stelle erhalten. Sein alter Arbeitsvertrag sieht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende vor - somit wäre Stichtag für die Kündigung praktisch immer der letzte Tag eines Monats.

Könnte Herr X noch so kündigen, dass er den neuen Job zum 01.03.2009 beginnen kann? Heute ist Freitag, der 28. - es ist Abend. Persönlich kann er bei seinem alten Arbeitgeber niemanden mehr erreichen; auch postalisch wird das nicht mehr hinhauen: Herr X sitzt bereits im Zug gen Norddeutschland - der Sitz des aktuellen Arbeitgebers ist in einer Stadt, in die er erst am späten Sonntagabend wieder zurückkommen wird. Der letzte des Monats ist der 30.11. - ein Sonntag.

Gibt es noch eine Chance? Ist gar eine Kündigung per E-Mail oder Fax wirksam? Telefonisch könnte er seinen Chef ebenfalls noch erreichen - sogar heute.

Ein Auge zudrücken wird der derzeitige Arbeitgeber nicht, denn er wird dort gebraucht, reißt mit seinem Weggang eine Lücke.

Danke vorab für Antworten und viele Grüße
Kirsten

Hallo,

Könnte Herr X noch so kündigen, dass er den neuen Job zum
01.03.2009 beginnen kann? Heute ist Freitag, der 28. - es ist
Abend. Persönlich kann er bei seinem alten Arbeitgeber
niemanden mehr erreichen

BGB § 193
Sonn- und Feiertag; Sonnabend

Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Somit dürfte es reichen, wenn die Kündigung dem AG am Montag, den 01.12.08 die Kündigung zugeht.

Gruß

S.J.

Hallo S.J.,

ich habe gerade mal mit dem Paragrafen ein bisschen gegoogelt und bin u. a. auf diesen Austausch gestoßen:

http://www.arbeitsrecht.de/forum/archive/index.php/t…

Demnach würde der Montag dann nicht mehr passen. Auch in diversen anderen Threads hieß es immer, dass dieser §193 keine Anwendung bei Kündigungsfristen findet.

Unabhängig von diesem Paragrafen habe ich schon überlegt, ob es wohl eine Möglichkeit wäre, wenn Herr X am Abend des 30.8. im Beisein eines Zeugen (der gesehen hat, dass es auch tatsächlich die Kündigung ist, die im Kuvert steckt) die Kündigung in den Firmenbriefkasten einzuschmeißen.

Was sagt ihr denn zu dieser - zugegebenermaßen abenteuerlichen - Idee?

Viele Grüße
Kirsten

Hi!

Was sagt ihr denn zu dieser - zugegebenermaßen abenteuerlichen

  • Idee?

Dass sie abenteuerlich ist, da der AN genau weiß, dass der verantwortlichen Person die Kündigung nicht mehr fristgemäß zugestellt wird - oder ist der Chef in diesem fiktiven Unternehmen grundsätzlich am Wochenende in dem Unternehmen?

VG
Guido

Hallo Guido,

ich denke Mal, dass auch in diesem fiktiven Unternehmen der Chef am Wochenende nicht im Büro ist. :frowning:

Allerdings heißt es doch im Text zur Kündigungsfrist „…zum Monatsende“ und nicht „zum letzten Arbeitstag des Monats“. Wenn also ein Zeuge bestätigen könnte, dass die Kündigung am letzten Tag des Monats eingeworfen wurde…?

Viele Grüße
Kirsten

Hi!

Wenn also ein Zeuge bestätigen könnte, dass die Kündigung am
letzten Tag des Monats eingeworfen wurde…?

Ich habe Dir diese Frage doch schon beantwortet.

VG
Guido

Nicht bei Kündigungen
Hi!

http://www.recht-in.de/urteile/urteilzeigen.php?u_id…
http://www.felser.de/felser/RechtA-Z/Arbeitsrecht_vo…

VG
Guido

Schon mal etwas von Fax oder eMail gehört. Steht irgendwo, dass die Kündigung persönlich abgegeben werden muss ???

Ich würde vorab faxen oder mailen und dann die Kündigung nachliefern.
Für Fax und Mail gibt es ja dann auch ein Sendeprotokoll bzw. eine Sendebestätigung.

Albert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 Like

Völlig unnütz
Hi!

Schon mal etwas von Fax oder eMail gehört.

Schon mal was von den §§ 126, 133 BGB gehört?

Dem widerspricht die Schriftform
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVI…

Steht irgendwo,
dass die Kündigung persönlich abgegeben werden muss ???

Persönlich nicht, aber nun mal eigenhändig unterschrieben, was ein Fax ausschließt.

Ich würde vorab faxen oder mailen und dann die Kündigung
nachliefern.

Was Dir im Zweifel ebensowenig bringt, wie:

Für Fax und Mail gibt es ja dann auch ein Sendeprotokoll bzw.
eine Sendebestätigung.

Bevor man also großspurig Dinge rumposaunt, sollte man sich erst mal mit der (hier eindeutigen) Rechtslage auseinandersetzen…

Ebenfalls grußlos
Guido