Ein AN in Kurzarbeit steht aufgrund der Wirtschaftslage kurz vor der Kündigung.
Angenommen, der AN findet einen neuen Job zum 1.5. und will nun deshalb den Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen. Der Arbeitgeber bevorzugt jedoch einen Aufhebungsvertrag und will nicht, dass er AN selber kündigt. Der Arbeitgeber wird nicht kündigen, weil der AN dann aus der Kurzarbeit „rausfällt“ und für die vier Wochen der Kündigungsfrist das volle Gehalt zu zahlen ist, was der Arbeitgeber nicht mehr kann.
Was ist für den AN sinnvoller? Selber das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu kündigen oder sich auf einen Aufhebungsvertrag einzulassen?