Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Ein AN in Kurzarbeit steht aufgrund der Wirtschaftslage kurz vor der Kündigung.
Angenommen, der AN findet einen neuen Job zum 1.5. und will nun deshalb den Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen. Der Arbeitgeber bevorzugt jedoch einen Aufhebungsvertrag und will nicht, dass er AN selber kündigt. Der Arbeitgeber wird nicht kündigen, weil der AN dann aus der Kurzarbeit „rausfällt“ und für die vier Wochen der Kündigungsfrist das volle Gehalt zu zahlen ist, was der Arbeitgeber nicht mehr kann.

Was ist für den AN sinnvoller? Selber das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu kündigen oder sich auf einen Aufhebungsvertrag einzulassen?

Guten Tag.

[…] Arbeitgeber bevorzugt jedoch einen Aufhebungsvertrag und will

nicht, dass er AN selber kündigt.

Zunächst erst mal Pech für den AG. Eine Kündigung bedarf keineswegs des Einverständnisses der anderen Partei (einseitige Willenserklärung). Was der AG will oder nicht, ist also erst mal Humpe.

[…] für die vier Wochen der Kündigungsfrist das volle Gehalt zu

zahlen ist, was der Arbeitgeber nicht mehr kann.

Das finde ich argumentationstechnisch seltsam. Das Gehalt für die vier Wochen kann er nicht zahlen, eine Abfindung aber schon? Demzufolge wäre die Abfindung geringer als das Gehalt für die restlichen vier Wochen? Oder wie?

Was ist für den AN sinnvoller? Selber das Arbeitsverhältnis
fristgerecht zu kündigen oder sich auf einen Aufhebungsvertrag
einzulassen?

Wenn man eh aus dem Laden raus will? Das, was mehr bringt, würde ich doch sagen …

GEK

Das finde ich argumentationstechnisch seltsam. Das Gehalt für
die vier Wochen kann er nicht zahlen, eine Abfindung aber
schon? Demzufolge wäre die Abfindung geringer als das Gehalt
für die restlichen vier Wochen? Oder wie?

Der Arbeitgeber „wäre so freundlich“ den AN aus dem Vertrag zu lassen, damit der seinen neuen Job anfangen kann - so dass eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag seitens des Arbeitgebers sicherlich nicht in Betracht kommt.
Unter welchen Bedingungen hat der AN dennoch einen Anspruch auf Abfindung? Auch, wenn das Arbeitsverhältnis erst neun Monate bestanden hat (und unbefristet ist)?

Fällt ein AN auch aus der Kurzarbeit raus, wenn er selber und nicht der Arbeitgeber kündigt? Denn es liegt ja dennoch ein gekündigtes Arbeitsverhältnis vor, so dass evtl. trotzdem der normale Bruttolohn zu zahlen ist während der Kündigungsfrist?

Kommt ein Aufhebungsvertrag einer fristlosen Kündigung gleich? Denn normalerweise geht ein AN einen solchen doch nur ein, wenn etwas vorgefallen ist und er ansonsten fristlos gekündigt werden würde?

Der Arbeitgeber „wäre so freundlich“ den AN aus dem Vertrag zu
lassen, damit der seinen neuen Job anfangen kann

Hä? Im Ursprungsposting war diue Rede von einer ganz normalen fristgemäßen Kündigung. Es ist bei Kündigung nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber zustimmt oder sich auf den Kopf stellt und mit den Beinen Hurra schreit. Kündigung ist die einseitige Willenserklärung „Ab dem soundsovielten gedenke ich nicht mehr bei dir zu arbeiten, so, bäh.“

Kommt ein Aufhebungsvertrag einer fristlosen Kündigung gleich?
Denn normalerweise geht ein AN einen solchen doch nur ein,
wenn etwas vorgefallen ist und er ansonsten fristlos gekündigt
werden würde?

Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett? Als Arbeitgeber biete ich eine Abfindung eventuell dann an, wenn ich den Arbeitnehmer gerade nicht begründet und kostenfrei loswerden kann. Ansonsten müsste ich als Arbeitgeber - gerade, wenn ich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten bin - ja Lack gesoffen haben, einem Arbeitnehmer, der sich etwas hat zuschulden kommen lassen, noch Geld hinterherzuwerfen …

GEK