Hallo!
Kann einem Arbeitnehmer während der Elternzeit zum Ablauf dieser gekündigt werden oder ist eine Kündigung nur nach Ablauf der Elternzeit zu einem danach liegendem Zeitpunkt (nach der ELternzeit) möglich?
In letzterem Fall ist das Ende der Elternzeit gleich der Zugang der Kündigung und demnach muss noch eine Beschäftigung nach der Elternzeit entsprechend der Kündigungsfrist erfolgen. Im ersten Fall würde die Kündigung z. B. 4 Wochen vor dem Monatsletzten erfolgen (bei entsprechender Frist laut Vertrag). Eine Beschäftigung nach Ablauf der Elternzeit ist somit nicht mehr gegeben, wenn die Elternzeit mit dem Monatsletzten ausläuft.
Kurz: Muss der Arbeitnehmer nach der Elternzeit für einen der Kündigungsfrist entsprechenden Zeitraum beschäftigt werden oder kann auch so gekündigt werden, dass keine Weiterbeschäftgigung mehr erfolgt?
Welches der beiden Szenarien trifft zu, wenn 12 Monate Elternzeit beansprucht werden bzw. wenn generell Elternzeit beansprucht wird - egal wie lange?
Jasmin