Kündigung vom Arbeitgeber während Elternzeit

Hallo!

Kann einem Arbeitnehmer während der Elternzeit zum Ablauf dieser gekündigt werden oder ist eine Kündigung nur nach Ablauf der Elternzeit zu einem danach liegendem Zeitpunkt (nach der ELternzeit) möglich?

In letzterem Fall ist das Ende der Elternzeit gleich der Zugang der Kündigung und demnach muss noch eine Beschäftigung nach der Elternzeit entsprechend der Kündigungsfrist erfolgen. Im ersten Fall würde die Kündigung z. B. 4 Wochen vor dem Monatsletzten erfolgen (bei entsprechender Frist laut Vertrag). Eine Beschäftigung nach Ablauf der Elternzeit ist somit nicht mehr gegeben, wenn die Elternzeit mit dem Monatsletzten ausläuft.

Kurz: Muss der Arbeitnehmer nach der Elternzeit für einen der Kündigungsfrist entsprechenden Zeitraum beschäftigt werden oder kann auch so gekündigt werden, dass keine Weiterbeschäftgigung mehr erfolgt?

Welches der beiden Szenarien trifft zu, wenn 12 Monate Elternzeit beansprucht werden bzw. wenn generell Elternzeit beansprucht wird - egal wie lange?

Jasmin

Hallo

Ein Kündigung während der Elternzeit bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Landesbehörde, sonst ist sie unwirksam (es sei denn, man klagt nicht binnen 3 Wochen ab Zugang dagegen). Das gilt auch für eine Kü des AG zum Ende der Elternzeit.

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html

Ohne Zustimmung der Landesbehörde kann der AG ab dem ersten Tag nach der Elternzeit wirksam kündigen. Bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes (Betriebszugehörigkeit > 6 Monaten, Betriebsgröße > 10 AN iSd KSchG) kann man natürlich ebenfalls binnen 3 Wochen ganz normal eine Küschutzklage einreichen.

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html

Gruß,
LeoLo