Kündigung während der Elternzeit

Ein Arbeitnehmer hat kurz vor Abschluss der Elternzeit ein lukratives Jobangebot bekommen.
Er würde dies gern wahr nehmen muss aber nun beim alten Arbeitgeber kündigen.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht nicht. An welche Fristen muss sich der Arbeitnehmer halten.

  1. Angenommen der Arbeitnehmer würde diesen Job als Teilzeit während der Elternzeit weiterführen können. Was wäre da bezüglich der Melde pflich zu beachten (wie gesagt es besteht kein schriftlicher Arbeitsvertrag)

An welche
Fristen muss sich der Arbeitnehmer halten.

Kommt drauf an, ob der AN zum Ende der Elternzeit kündigen will (http://www.buzer.de/gesetz/7484/a147142.htm) oder währenddessen. Bei Letzterem gilt für den AN (wenn kein Tarifvertrag gilt) 4 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats.

Was wäre da
bezüglich der Melde pflich zu beachten (wie gesagt es besteht
kein schriftlicher Arbeitsvertrag)

‚‚Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.‘‘
http://www.buzer.de/gesetz/7484/a147138.htm