Hallo,
Da gibt es doch gesetzliche Richtlinien. Diese richtet sich
nach Jahren der Betriebszugehörigkeit oder was im
Arbeitsvertrag / Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Also sooo einfach ist das dann doch wieder nicht. Das einzige, was in deinen Ausführungen stimmt ist das mit dem Arbeitsvertrag.
- kann sowas im Arbeitsvertrag geregelt sein
- kann es in einem Tarifvertrag geregelt sein (insofern einer gilt)
- kann die gesetzliche Regelung greifen (und dann erhöht sich die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht mit der Betriebszugehörigkeit)
In einer Betriebsvereinbarung kann sowas nicht geregelt werden.
@Meilo mit der Tatsache, dass es ein Gleitzonenjob ist hat die Kündigungsfrist nichts zu tun.
Wurde (mündlich) eine Probezeit vereinbart? Wenn ja für wie lange?
MfG