Moin.
Macht es Sinn, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, wenn ein Betrieb nur zwei Mitarbeiter hat? Fakt ist… eine Mitarbeiterin soll die Kündigung erhalten nach mehr als 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Sie ist zu 50% schwerbehindert, der Chef hat die Zustimmung vom Integrationsamt zur betriebsbedingten Kündigung erhalten, der krankheitsbedingten Kündigung stimmt das Amt nicht zu.
Macht es Sinn, Klage einzureichen nach Erhalt der Kündigung und kann evtl. trotz nur zwei Mitarbeiterinnen eine Abfindung gefordert werden? Da doch erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten entstehen würden (Gelder dafür sind leider nicht vorhanden), stellt sich die Frage nach eventuellem Aussicht auf Erfolg.
Hat jemand einen Rat?
Liebe Grüße
GiGiNo