Kündigungsfrist

Hallo zusammen,

man stelle sich vor, in einem Arbeitsvertrag steht, dass die Probezeit 6 Monate beträgt (zum Beispiel vom 01. Juli 2008 bis 31.12.2008). In dieser Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat für beide Seiten.

Nach der Kündigungfrist gilt eine Frist von 3 Monaten zum Monatsende.

Jetzt überlegt der Arbeitnehmer zu kündigen, hat aber noch keinen „Folgejob“. Er weiß demnach noch nicht, ob er es schafft noch im Dezember zu kündigen.

  1. Frage: Wenn der AN z.B. am 31.12.2008 kündigt, endet dann das Arbeitsverhältnis am 30.01. oder 31.01. oder gilt diese Frist mit einem Monat dann gar nicht mehr, weil ja dann keine Probezeit mehr ist, wenn die Kündigungsfrist endet?

  2. Frage: Wenn der AN am 01. Januar kündigt, kann er dann zum Ende März kündigen oder erst zum Ende April?

Kann jemand weiter helfen?

Vielen Dank und Grüße,
Anja

Nach der Kündigungfrist gilt eine Frist von 3 Monaten zum
Monatsende.

Ich meinte natürlich nach der PROBEZEIT gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.

Hallo,

  1. Frage: Wenn der AN z.B. am 31.12.2008 kündigt, endet dann
    das Arbeitsverhältnis am 30.01. oder 31.01. oder gilt diese
    Frist mit einem Monat dann gar nicht mehr, weil ja dann keine
    Probezeit mehr ist, wenn die Kündigungsfrist endet?

Dann endet m.E. das Arbeitsverhältnis am 30.01. Die Probezeitkündigungsfrist gilt bis zum letzten Tag der Probezeit.

  1. Frage: Wenn der AN am 01. Januar kündigt, kann er dann zum
    Ende März kündigen oder erst zum Ende April?

Dann kann er - in der Tat - nur zu Ende April kündigen, weil er die ‚‚3 Monate zum Monatsende‘‘ ja Ende März noch nicht voll hätte.

MfG