Kündigungsfrist 1. Tag

Guten Tag miteinander,

Ich habe mal eine Frage.
Folgende abstrakte Situation:

Mr. X wurde von seinem Arbeitgeber nach nur 1. Monat in der Probezeit wieder entlassen, da dem Chef der „Gesamteindruck“ von Mr. X nicht passte. Im Vertrag stand, dass Mr. X eine Kündigungsfrist von nur 1. Tag in der Probezeit hat oder auch umgekehrt. Mr. X Bekannter sagte ihm damals schon, dass das nicht zulässig sei, aber trotzdem hat er den Vertrag unterschrieben. Wie gesagt wurde er dann nach nur 1. Monat wieder gekündigt und dass 2 Tage nachdem er seinen Urlaub eingetragen hatte und eine Reise gebucht hatte. Er stand sogar extra beim Chef im Büro und hat gefragt ob das klar gehen würde und der meinte nur „Ja, das geht“. Es gab noch keine Andeutung darüber, dass er 2 Tage später seinen Job verliert. Ausserdem hat der Chef auch nichts davon erwähnt das Mr. X langsam tun sollte mit dem buchen. Auf jeden Fall musste Mr. X die Reise stornieren und sitzt nun auf Stronogebühren von 500€ und die RRVersicherung will nur bezahlen wenn man betriebsbedingt gekündigt wurde. Mr. X teilte diesen, seiner Meinung nach, nicht fairen Sachverhalt seinem Ex-Chef mit doch der sagte das wäre sein Problem und er selber Schuld daran ausserdem würde es für so etwas RRVs geben. Die Versicherung sagte zu Mr. X er soll doch anfragen ob ihm der AG noch so eine Kündigung schreibt. Auf seine Anfrage beim AG ob der Chef ihm noch eine betriebsbedingte Kündigung schreiben könnte hat er ihm erst gar nicht geantwortet und dann nach 5 Tagen und 2 weiteren Anfragen, dass er es nicht machen könnte, weil das nicht statthaft sei. Nun überlegt Mr. X sich, weil er auch nicht für Überstunden (in dem einem Monat bestimmt an die 15 Std) entlohnt wurde (mündlich war abgesprochen dass man dann auch mal nen Tag frei haben könnte, was er ja auf Grund der Kürze des Arbeitsverhältnisses nie hatte), ob er irgendwie gegen diese zu kurze Kündigungsfrist vorgehen kann und von Ihm die restlichen Bezüge für die 14 Tage fordern kann. Hätte sowas Erfolg oder wäre Mr. X selber Schuld da er den Vertrag so unterschrieben hat. Danke für eure Antworten im Voraus

Lesbarkeit
Hi!

Du, Dinge wie Absätze und eine vernünftige Gliederung machen Anfragen nicht nur leserlicher, sie erhöhen aus genau diesem Grund auch die Wahrscheinlichkeit einer Antwort ungemein!

Existiert in dem Fallbeispiel ein Tarifvertrag, der Anwendung findet?

Gruß
Guido

Guten Tag miteinander,

Ich habe mal eine Frage.
Folgende abstrakte Situation:

Mr. X wurde von seinem Arbeitgeber nach nur 1. Monat in der
Probezeit wieder entlassen, da dem Chef der „Gesamteindruck“
von Mr. X nicht passte. Im Vertrag stand, dass Mr. X eine
Kündigungsfrist von nur 1. Tag in der Probezeit hat oder auch
umgekehrt. Mr. X Bekannter sagte ihm damals schon, dass das
nicht zulässig sei, aber trotzdem hat er den Vertrag
unterschrieben.

Kommt darauf an was im Tarifvertrag steht, normal sind zwar 14 Tage, das kann aber durch einen für den Bereich gültigen Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Aber was würde sich für den Betroffenen dadurch ändern ausser für diese 14 (bzw 13 Tage) mehr Geld. Die Kündigung bekommt er trotzdem.

Wie gesagt wurde er dann nach nur 1. Monat

wieder gekündigt und dass 2 Tage nachdem er seinen Urlaub
eingetragen hatte und eine Reise gebucht hatte. Er stand sogar
extra beim Chef im Büro und hat gefragt ob das klar gehen
würde und der meinte nur „Ja, das geht“.

Tja, von ihm aus schon, er hat den Arbeitnehmer dann ja nicht mehr in seinem Betrieb. Nein, Spass beiseite. Wer ist denn so blauäugig und bucht schon nach ein paar Tagen einen Urlaub und verlässt sich in der heutigen wirtschaftlichen Zeit darauf, dass er die Stelle schon bekommt? Also mein Arbeitgeber hätte mich rund gemacht, wenn ich nach 1 Monat schon mit detailierten Urlaubwünschen gekommen wäre. Zumal üblicherweise in der Probezeit eh Urlaubsperre besteht. Ich selber habe es mir nach 5 Monaten Probezeit und der Bestätigung, dass ich selbstverständlich übernommen werde mal getraut zu fragen.

Es gab noch keine

Andeutung darüber, dass er 2 Tage später seinen Job verliert.
Ausserdem hat der Chef auch nichts davon erwähnt das Mr. X
langsam tun sollte mit dem buchen.

Wie gesagt, dass sollte der gesunde Menschenverstand ja auch alleine hinbekommen.

Auf jeden Fall musste Mr. X

die Reise stornieren und sitzt nun auf Stronogebühren von 500€

Warum fallen da schon 500 Euro an? Wie schnell wäre denn der Urlaub angetreten worden? Üblich sind 4% vom Reisepreis, wenn der Urlaub bis 30 Tage vor Reisebeginn storniert wird. Und das wäre wenn noch kürzer ja noch in der Probezeit. Da aber ja nicht bekannt ist wie lange die Probezeit denn gewesen wäre kann ich das nicht nachvollziehen.

und die RRVersicherung will nur bezahlen wenn man
betriebsbedingt gekündigt wurde.

Die Frage ist ob „betriebsbedingt“ und nach einem Monat in der Probezeit nicht kollidieren? Eigentlich sollte davon auszugehen sein, dass ein AG weiss ob er sich jemand leisten kann und jemanden braucht oder nicht.

die restlichen Bezüge für die 14 Tage fordern kann. Hätte
sowas Erfolg oder wäre Mr. X selber Schuld da er den Vertrag
so unterschrieben hat. Danke für eure Antworten im Voraus

Also, lies dir mal § 622 BGB durch, da steht die Regelung zur Änderung der üblichen Kündigungsfrist durch einen Tarifvertrag. Vielleicht hilft dir das ja weiter.

Grüße Ute