Kündigungsfrist bei Aushilfe

Hallo liebe Wissenden,

eine Aushilfe ist seit 1 1/2 Jahren in einem Betrieb beschäftigt. Sie hat nun die Möglichkeit einen besser bezahlten und flexibleren Job (zwecks zwei kleinen Kindern) anzunehmen. Der neue Job würde am 1.11. beginnen.

Gibt es Kündigungsfristen für Aushilfen? Einen Arbeitsvertrag hat sie nicht, sie hat nur bei der Einstellung einen DinA4-Zettel mit Name, Adresse, Kontodaten, Geburtstag und so weiter ausgefüllt.

Vielen Dank schon mal für die Antworten
Grüße Regina

Hallo!

Gibt es Kündigungsfristen für Aushilfen? Einen Arbeitsvertrag
hat sie nicht, sie hat nur bei der Einstellung einen
DinA4-Zettel mit Name, Adresse, Kontodaten, Geburtstag und so
weiter ausgefüllt.

Also einen Arbeitsvertrag hat sie, sie wird ja nicht ohne Grund dort arbeiten. Der muss ja nicht schriftlich geschlossen werden. Und Aushilfe oder nicht, Vertrag ist eben Vertrag. Also würde ich denken, dass hier die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen greifen, also § 622 I, vier Wochen zum fünfzehnten oder Monatesende. Wird reichlich knapp mit der Stelle am 1.11. - also ist zu spät meine ich.

Gruß,

Frank

P.S. Kann man nicht mit dem AG reden, wenn man dem klar macht, dass man was besseres in Aussicht hat, vielleicht wird der sich eine neue Aushilfe suchen und Aushilfe X gehen lassen…

Aufhebung?
Hi!

Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden…

Dass die Kündigungsfrist aus dem 622, Abs. 1 BGB abzuleiten ist, wurde ja schon gesagt.

Hast Du schon mal an einen Auflösungsvetrag gedacht? Wenn man auf Resturlaub (ja, auch der steht einer Aushilfe zu!) verzichtet, sind die meisten Arbeitgeber kompromissbereit!

LG
Guido

Hallo Guido

Wenn man
auf Resturlaub (ja, auch der steht einer Aushilfe zu!)
verzichtet, sind die meisten Arbeitgeber kompromissbereit!

Wobei einem klugen AG klar ist, daß man auf den gesetzlichen Urlaub gar nicht wirksam verzichten kann…

Gruß,
LeoLo

Nachweisgesetz
Huhu!

Wobei einem klugen AG klar ist, daß man auf den gesetzlichen
Urlaub gar nicht wirksam verzichten kann…

Ein kluger AG kennt aber auch das Nachweisgesetz und händigt seinen Mitarbeitern zumindest etwas ähnliches wie einen Arbeitsvertrag aus :wink:

LG
Guido

Vielen Dank für die Antworten!

Der Arbeitgeber ist recht kulant. Eine kurze schriftliche Kündigung genügt und ich kann zum 1.11. bei dem neuen Arbeitgeber anfangen. Er meinte, eigentlich könnte er auf die 4 Wochen Kündigungsfrist bestehen, aber da wir uns immer gut verstanden haben, geht das ganz kurzfristig.

Mfg
Regina

Vorsicht als Porzellanladenmutter
Hi!

Der Arbeitgeber ist recht kulant. Eine kurze schriftliche
Kündigung genügt und ich kann zum 1.11. bei dem neuen
Arbeitgeber anfangen. Er meinte, eigentlich könnte er auf die
4 Wochen Kündigungsfrist bestehen, aber da wir uns immer gut
verstanden haben, geht das ganz kurzfristig.

Du solltest evtl. die Kündigung als akzeptiert schriftlich bestätigen lassen!

Nur für alle Fälle…

LG
Guido