Hallo,
wer weiß bescheid:
wenn im Arbeitsvertrag (kein Tarifvertrag odersowas) steht,dass die Kündigungsfrist während der Probezeit zwei Wochen zum Monatsende beträgt und im BGB, dass die Kündigungsfrist während der Probezeit zwei Wochen zu jedem beliebigen Termin beträgt.
Was gilt?