Kündigungsfrist in der Probezeit

Hallo,

wer weiß bescheid:
wenn im Arbeitsvertrag (kein Tarifvertrag odersowas) steht,dass die Kündigungsfrist während der Probezeit zwei Wochen zum Monatsende beträgt und im BGB, dass die Kündigungsfrist während der Probezeit zwei Wochen zu jedem beliebigen Termin beträgt.

Was gilt?

2 Wochen zum Monatsende
Hi!

Was gilt?

2 Wochen zum Monatsende.

Es wird so ausgelegt, dass alles, was LÄNGER ist, automatisch auch günstiger* für den Arbeitnehmer ist.

VG
Guido

*Natürlich nur, wenn für den AN nichts längeres vereinbart ist als für den AG

und was wenn der Arbeitnehmer kündigen will?

und was wenn der Arbeitnehmer kündigen will?

Hi,

dann kann er das in der vertraglich vereinbarten Frist tun. Hier also mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende.

Gruß
Tina