Hallo!
Es gelten die normalen Arbeitsgesetze.
Das wird alles vorher vereinbart, auch Ausstiegsklauseln, Entschädigung bei vorzeitigem Rauswurf , Prämienzahlung usw.
Grundsätzlich muss Verein bis Vertragsende weiter bezahlen, wenn er den Trainer rauswirft.
Meist sind Vertragsstrafen vereinbart, die in so einem Fall die Restzahlung abgelten sollen.
Beispiel. Als der HSV letztens seinen Trainer rauswarf, klagte der vorm Arbeitsgericht, obwohl für so einen Fall eine Ablösesumme vertraglich vereinbart war(laut Presse).
Man einigte sich dann auf einen außergerichtlichen Vergleich. Vermutlich irgendwo zw. „mehr als Ablösesumme“ aber „weniger als volles Gehalt“ bis zum regulären Vertragsende.
Vereine haben kaum Interesse mit dem Trainer im „Böses“ auseinander zu gehen. Man zahlt und gut ist es. Das weiß auch jeder Trainer vorher, er fällt nie ins Bodenlose.
Hat ausreichend Geld und findet meist sogar schnell einen neuen Verein.
Die Qualifikation des Trainers ansich ist ja nie in Frage gestellt, das sind alles Profis .
Warum es dann manchmal nicht klappt ?
Wenn man das nur immer wüsste, dann könnte man ja auch dem entgegenwirken, wenn mal wieder „die Pest“ drin ist und nichts, aber auch gar nicht mehr klappt im Club.
MfG
duck313