Kündigungsfristen bei Bundesligatrainern

hallo,

gerade am diskutieren:

ein zeitvertrag, den die fussballvereine ja in der regel mit ihren trainern abschließen ist ja nicht vergleichbar mit einem normalen arbeitsvertrag eines angestellten.

wie ist denn dort der kündigunsschutz geregelt? gibt es so etwas wie kündigungsfristen?

wie kommt der trainer vorzeitig aus dem vertrag?

wird man den trainer vorzeitig los ohne abfindung (wohl kaum)?

vielen dank

gruß inder

Hi!

ein zeitvertrag, den die fussballvereine ja in der regel mit
ihren trainern abschließen ist ja nicht vergleichbar mit einem
normalen arbeitsvertrag eines angestellten.

Doch, eigentlich schon - zumindest was befristete Verträge angeht…

wie ist denn dort der kündigunsschutz geregelt? gibt es so
etwas wie kündigungsfristen?

Ein befristeter Vertrag ist gem. TzBfG nur dann ordentlich kündbar, wenn man das auch vereinbart.
Es liegt in der Natur des Schleudersitzes der Sache, dass man darauf in der Regel eher verzichtet.

wie kommt der trainer vorzeitig aus dem vertrag?
wird man den trainer vorzeitig los ohne abfindung (wohl kaum)?

Im Zweifel (und in der Praxis oft bestätigt): „Gar nicht“ und „Nein“.
Natürlich werden die wenigsten Vereine einen Trainer an seinen Stuhl ketten, wenn er keine Lust mehr hat - dafür ist die Motivation zu sehr mit dem Erfolg verknüpft.

Ebensowenig wird man Trainer aber so einfach los, wobei sehr häufig über die Abfindung der Vertrag aufgelöst wird (mir fallen da auch ein paar Beispiele ein, in denen die Trainer zwar nicht mehr gearbeitet haben aber ihre monatlichen Bezüge erhielten).

VG
Guido

Hallo!

Es gelten die normalen Arbeitsgesetze.

Das wird alles vorher vereinbart, auch Ausstiegsklauseln, Entschädigung bei vorzeitigem Rauswurf , Prämienzahlung usw.
Grundsätzlich muss Verein bis Vertragsende weiter bezahlen, wenn er den Trainer rauswirft.
Meist sind Vertragsstrafen vereinbart, die in so einem Fall die Restzahlung abgelten sollen.

Beispiel.  Als der HSV letztens seinen Trainer rauswarf, klagte der vorm Arbeitsgericht, obwohl für so einen Fall eine Ablösesumme vertraglich vereinbart war(laut Presse).
Man einigte sich dann auf einen außergerichtlichen Vergleich. Vermutlich irgendwo zw. „mehr als Ablösesumme“ aber „weniger als volles Gehalt“ bis zum regulären Vertragsende.

Vereine haben kaum Interesse mit dem Trainer im „Böses“ auseinander zu gehen. Man zahlt und gut ist es. Das weiß auch jeder Trainer vorher, er fällt nie ins Bodenlose.
Hat ausreichend Geld und findet meist sogar schnell einen neuen Verein.
Die Qualifikation des Trainers ansich ist ja nie in Frage gestellt, das sind alles Profis .

Warum es dann manchmal nicht klappt ? 
Wenn man das nur immer wüsste, dann könnte man ja auch dem entgegenwirken, wenn mal wieder „die Pest“ drin ist und nichts, aber auch gar nicht mehr klappt im Club.

MfG
duck313

vielen dank guido

wie ist denn dort der kündigunsschutz geregelt? gibt es so
etwas wie kündigungsfristen?

Ein befristeter Vertrag ist gem. TzBfG nur dann ordentlich
kündbar, wenn man das auch vereinbart.
Es liegt in der Natur des Schleudersitzes der Sache, dass man
darauf in der Regel eher verzichtet.

o.k.

hier stand nämlich eine „gesetzliche kündigungsfrist bei zeitverträgen“ im raum.

noch nie was von gehört.

gruß inder

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Es gelten die normalen Arbeitsgesetze.

o.k.

aber hier speziell, wenn nichts anderes vereinbart ist, muss sich der trainer an die vertragslaufzeit halten und kommt nicht aus seinem vertrag (zumindest nicht, wenn der AG nicht will)

spinnen wir das mal weiter:

trainer sagt, er will nicht mehr. welche handhabe hätte der verein? er kann ihn ja nicht zwingen weiterzumachen.

wäre der trainer dann nicht sogar schadenersatzpflichtig für die besetzung seiner stelle, wenn er nicht mehr „liefert“?

gruß inder

aber hier speziell, wenn nichts anderes vereinbart ist, muss
sich der trainer an die vertragslaufzeit halten und kommt
nicht aus seinem vertrag (zumindest nicht, wenn der AG nicht
will)

Schau Dir mal das Beispiel Thomas Tuchel an und warum er derzeit nicht trainiert …

trainer sagt, er will nicht mehr. welche handhabe hätte der
verein? er kann ihn ja nicht zwingen weiterzumachen.

Schadenersatz.

wäre der trainer dann nicht sogar schadenersatzpflichtig für
die besetzung seiner stelle, wenn er nicht mehr „liefert“?

Oops - ich sollte erst bis zum Ende lesen.
Ja klar ist Schadenersatz eine Möglichkeit, man kann im Vorfeld auch eine Vertragsstrafe vereinbaren.

Einfach ist es, die nicht erbrachte Leistung mit nicht erbrachter Vergütung zu quittieren, da der Trainier mit der Weigerung zur Arbeit nun einmal seinen Teil der Vertragsbedingungen nicht erfüllt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/611.html

Wenn der Trainer seinen Job nur noch mangelhaft erledigt, bekommt der Verein vermutlich ein Problem des Nachweises.
Deshalb sagte ich an anderer Stelle, dass man in der Regel Reisende nicht aufhält.
Hinzu kommt ja, dass bei wechselwilligen Trainern (bei Spielern ist es ja nicht anders) oft ein anderer Verein Interesse hat und deshalb eine Ablöse gezahlt wird.

VG
Guido

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