Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag

„Es gelten die gestztlichen Kündigungsfristen.
Gesetzliche Verlängerungen der Kündigungsfristen gelten auch zu Gunsten des Arbeitgebers.“

Was heißt das genau?

Hi,

d.h.: so man als Arbeitnehmer (AN) kündigungswillig ist, betrachtet man den Zeitraum den man schon mit seinem Arbeitgeber (AG) vertraglich verbunden ist, legt darüber die Schablone des Gesetzes und vermerkt, ob man vier Wochen, einen Monat, drei Monate, sechs Monate oder was auch immer an Kündigungsfrist hat.

Gruß
Nita

Also nehmen wir mal an, es gibt einen Arbeitnehmer der seit 17 Jahren in einem Unternehmen tätig ist. Nun wird ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt.
Da der Arbeitnehmer nun als Meister angestellt wird. In dem Arbeitsvertrag wird verankert das die Jahre der Zugehörigkeit, nicht verfallen.
Also diese 17 Jahre.
Heißt das für den Arbeitnehmer das er nun 6 Monate Kündigungsfrist hat?
Obwohl er einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat?

Hi,

kommt drauf an. Der alte (jetzt nicht mehr gültige) Vertrag kann m.E. nicht mehr herangezogen werden.

Wenn der neue Vertrag nicht die gleiche Kündigungsklausel aufweist wie im UP genannt und nur auf die gesetzlichen Bestimmungen Bezug genommen wird, dann kann der AN mit der Frist von 4 Wochen zum 15ten oder Monatsende kündigen.

Dann wäre aber die Ursprungsfrage nicht nötig gewesen, oder? Geht man also davon aus, dass im neuen Vertrag genau diese Klausel drinsteht (und im alten Vertrag nicht), dann muss der AN die sechs Monate Kündigungsfrist einhalten, oder mit dem AG einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag vereinbaren.

Gruß
Nita

Beim alten Vertag stünde 4 Wochen. Und im neuen Vertag das was hier oben geschrieben wurde.

Na dann. 17 Jahre = sechs Monate Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer