LVA oder BfA als Rentenversicherungsträger

Hallo,
kann mir bitte jemand erklären, nach welchen Kriterien ein Arbeitnehmer bei den Rentenversicherungsträgern LVA oder BfA angemeldet wird?

Vielen Dank und Gruß
Georg

Moin,
soweit mir bekannt:
Arbeiter = LVA
Angestellte = BfA
Allerdings sollen in nächster Zeit hier Änderungen eintreten.
Gruß
Dirk m.

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Hi,

kann mir bitte jemand erklären, nach welchen Kriterien ein
Arbeitnehmer bei den Rentenversicherungsträgern LVA oder BfA
angemeldet wird?

Arbeiter LVA, Angestellte BFA.

Gruß,
Christian

Hallo,
dass BfA für Angestellte und LVA für Arbeiter ist klar.

Aber irgendwo muß doch festgelegt sein, wann der Arbeitnehmer Arbeiter oder Angestellter ist. Dass mag ja bei klaren Berufsbildern auch erkennbar sein, aber sicherlich nicht immer. Und da in Deutschland alles geregelt ist, wird es sicherlich auch eine Definiton geben, wann Arbeiter bzw. wann Angestellter.
Weiss da jemand Rat?
Grüße
georg

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Moin,

Aber irgendwo muß doch festgelegt sein, wann der Arbeitnehmer
Arbeiter oder Angestellter ist. Dass mag ja bei klaren
Berufsbildern auch erkennbar sein, aber sicherlich nicht
immer. Und da in Deutschland alles geregelt ist, wird es
sicherlich auch eine Definiton geben, wann Arbeiter bzw. wann
Angestellter.

Im Zweifelsfall wird es im Arbeitsvertrag stehen.
Gruß
Dirk m.

Hallo,

genau das kann nicht sein. Der Arbeitgeber kann nicht einfach den Arbeiter oder Angestellten festlegen. Es muß hierfür irgendwo eine Definition geben.
Grüße
Georg

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Hallo,

ich habe jetzt nach langem suchen was gefunden.
Richtet sich in der Hauptsache danach, ob Lohn oder Gehalt gezahlt wird.
Dafür gibt es dann noch eine Definition, was Lohn oder Gehalt ist.
Betr.VG § 6, und entsprechende Literatur, z.B. Grundbegriffe des Arbeitsrechts
Vielen Dank für jeden Hinweis und Grüße
Georg

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Hi exc,

sorry das stimmt nicht. Dass Arbeiter bei der LVA und Angestellte bei der BfA versichert werden war vor Jahren so, das ist inzwischen aber ein Alter Hut. Seit einiger Zeit gibt es diese Unterteilung nicht mehr. Wie die Versicherten allerdings jetzt verteilt werden, weiß ich nicht, ich kann mich aber schlau machen.

Gruß

Phoebe

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Hallo dirk,

die Änderungen gibt es schon seit einiger Zeit. Wie allerdings jetzt festgelegt ist, wer wo versichert ist, weiß ich nicht. Ich mache mich mal schlau.

Gruß

Phoebe

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Hallo Georg,

leider ist bisher keine der Antworten ganz richtig.

Dis 31.12.2004 wurden die Versicherten in Angestellte und Arbeiter unterteilt. Die Angestellten wurden von der BfA und die Arbeiter von den LVA’en betreut.

Die Entscheidung, wer Arbeiter oder Angestellter ist, wurde von der Krankenkasse (Einzugsstelle) getroffen. Grundsätzlich galt, wer überwiegend körperliche Arbeiten verrichtet, ist ein Arbeiter. Wer überwiegend nur mit dem Kopf arbeitet, ist Angestellter (soll aber bitte nicht heißen, dass man Arbeiter nichts denken muss!!!).

Seit 01.01.2005 wurde dies jedoch alles geändert. Es gibt jetzt ganz einfach Versicherte. Die Unterscheidung Arbeiter - Angestellte fiel weg. D. h., nun kann auch ein Arbeiter bei der BfA versichert sein, oder umgekehrt.

Zukünftig gibt es die Rentenversicherungsträger nur noch unter dem Begriff „Deutsche Rentenversicherung“. Es gibt den Bundesträger (ehemals BfA), die Regionalträger (ehemals LVA) und den Sonderträger Knappschaft-Bahn-See. Die Namensgebung tritt allerdings erst zum 01.10.2005 in Kraft.

Zukünftig wird man bei Vergabe der Versicherungsnummer entweder dem Bundesträger oder den Regionalträgern (hier je nach Wohnort) zugeordnet. Die Verteilung erfolgt 55 % an die Regionalträger und 45 % an den Bundesträger.

So, dann hoff ich mal, dass alles klar ist.

Viele Grüße
Florian Mair

Hallo FloM,

danke von mir ein Sternchen dafür.

Gruß

Phoebe

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