Hi!
Wir diskutieren im Kollegenkreis gerade das Thema der maximalen Wochenarbeitszeit. Recherchiert man im Internet, gibt es die unterschiedlichsten Angaben:
Aktuell im SpOn wird von einer maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden geredet
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,…
Zitat:
„Allerdings darf die Arbeitszeit auch mit Überstunden 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Sind es mehr, kann der Arbeitnehmer sich weigern, sie zu leisten.“
Diese Aussage halte ich für gewagt, wenn nicht falsch.
Bei vorgesetzter.net heißt es hingegen:
„Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geht von einer Höchstarbeitszeit von 60 Stunden in der Woche aus (§ 3 ArbZG) und einer 6-Tage-Woche aus, also Montag bis Samstag. Die Arbeitszeit darf auf täglich 10 Stunden verlängert werden, woraus sich die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden ergibt. Dies ist jedoch nur dann erlaubt, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten oder 24 Wochen die werktägliche Arbeitszeit im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschreitet.“
60 Wochenarbeitsstunden - auch das wird von uns mittlerweile in Zweifel gezogen. Denn das Arbeitszeitgesetz besagt in § 7, Abs. 9:
„(9) Wird die werktägliche Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus verlängert, muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden.“
Damit ist die Regelung einer maximalen Tages-Arbeitszeit ausgehebelt. Rein theoretisch kann also ein Arbeitnehmer 24 Stunden am Tag arbeiten, er muss dann nur eine Ruhezeit von 11 Stunden erhalten.
Gemäß ArbZG § 10, Abs. 1, Ziffer 15
(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden
[…]
15. zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitsergebnissen sowie bei kontinuierlich durchzuführenden Forschungsarbeiten,
[…]
darf auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden (der Ausdruck „Mißlingen von Arbeitsergebnissen“ trifft z. B. auf Termin-Arbeiten zu). 7 Tage mal 12 Stunden - das sind schon 84 Wochen-Arbeitsstunden.
Fasst man diese Gesetzesregelungen zusammen, dann
- darf ein Arbeitnehmer 7 Tage die Woche arbeiten
- darf ein Arbeitnehmer pro Tag mehr(!) als 12 Stunden arbeiten
- ist die täglliche maximale Arbeitszeit nicht geregelt.
Sind damit Arbeitszeiten von 144 Stunden - rein rechtlich/mathematisch gesehen - zulässig? Wenn nicht, wo liegt die rechtliche Obergrenze?
Bedeutet der Begriff „tägliche Arbeitszeit“, dass die Arbeitszeit frühestens um 0:00 Uhr beginnt und spätestens um 24:00 Uhr endet (bzw. beim Überschreiten der 24:00 Uhr Grenze ein neuer Arbeitstag beginnt) und der Arbeitnehmer nach 24 Stunden Arbeit zu einer Ruhezeit von 11 Stunden gezwungen wird?
Muss ein Arbeitgeber, der nicht tarifgebunden ist und auch keine Arbeitnehmervertretung besitzt, sich von der Gewerbeaufsicht eine Erlaubnis holen, mehr als die sonst üblichen 10 Stunden arbeiten zu lassen oder kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zu solcher Mehrarbeit anweisen (das Gesetz gibt es ja her)?
Bin gespannt auf eure Antworten!
Grüße
Heinrich