Medizinische Untersuchung für eine Verbeamtung

Liebe Leute,

angenommen, es ist angedacht eine Person zu verbeamten. Vorher muss nun eine medizinische Ganzkörperuntersuchung erfolgen. In der Einladung zu dieser Untersuchung wird verlangt, dass alle medizinischen Untersuchungsergebnisse sowie Arztbefunde „der letzten Jahre“ mitzubringen sind.
In wie fern wäre diese Aufforderung rechtlich bindent. Gibt es eine rechtliche Verpflichung alle Untersuchungsergebnisse der letzten Jahre mitzuteilen? Gefährdet man die Verbeamtung, wenn man Untersuchungsergebnisse nicht berichtet? Wie detailiert (Allergien, Hexenschuss, etc.) und wie weit in der Vergangenheit zurückliegend müsste man berichten?

Beste Grüße
Carsten