Ich erwarte KEINE Rechtsberatung, allerdings wären mir Erfahrungsberichte aus meiner nachfolgend gestellten Frage hilfreich. Dann kann ich mich selbst an einen RA wenden:
Ich habe seit Juni 2014 einen Minijob. Mir werden monatlich pauschal 2% von Einkommen abgezogen, also bis zu 9 € monatlich. Der AG behauptet, dass dies eine gesetzlich verankerte Übernahme einer kostenpauschale wäre. Bei meinen letzten Jobs war von sowas nie die Rede. Einzig die freiwillige Abgabe für die Rente, die dann jedoch bei 3,8 % läge, wäre eine Möglichkeit für einen Abzug. Allerdings bin ich Erwerbsminderungsrentner seit 2007. Somit wäre eine weitere Einzahlung in die Rentenkasse ein „Kopfschuss“, und brächte mir keine Vorteile, ggf. nur bei Erreichen der Altersrente.
Kann mir jemand sagen was es mit dm Abzug „pauschaler Steuern“ in Höhe von 2 % auf sich hat???