Minijob als Erwerbsminderungsrentner 2% pauschal Abzug

Ich erwarte KEINE Rechtsberatung, allerdings wären mir Erfahrungsberichte aus meiner nachfolgend gestellten Frage hilfreich. Dann kann ich mich selbst an einen RA wenden:

Ich habe seit Juni 2014 einen Minijob. Mir werden monatlich pauschal 2% von Einkommen abgezogen, also bis zu 9 € monatlich. Der AG behauptet, dass dies eine gesetzlich verankerte Übernahme einer kostenpauschale wäre. Bei meinen letzten Jobs war von sowas nie die Rede. Einzig die freiwillige Abgabe für die Rente, die dann jedoch bei 3,8 % läge, wäre eine Möglichkeit für einen Abzug. Allerdings bin ich Erwerbsminderungsrentner seit 2007. Somit wäre eine weitere Einzahlung in die Rentenkasse ein „Kopfschuss“, und brächte mir keine Vorteile, ggf. nur bei Erreichen der Altersrente.

Kann mir jemand sagen was es mit dm Abzug „pauschaler Steuern“ in Höhe von 2 % auf sich hat???

Moin moin. Lass dir mal die 2 % auflisten. Mache selbst einen Minijob. Habe von diesen 2 % noch nichts gehört. Es gibt dir sehr gute Auskunft die Minijobzentrale in Essen. Wenn ich Fragen habe, rufe ich diese zuerst an. Da gehst du jeder Spekulation aus den Wege. Gruß Andreas

Hallo Nachtfalke,

es ist erlaubt, dass der Arbeitgeber bei einem Minijob die 2-prozentige Pauschale Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzt. Verhindern könntest du das, wenn du eine Lohnsteuerkarte abgibst - aber vermutlich wird dir dann mehr Lohnsteuer berechnet, da du ja schon Rente beziehst (kann dir aber vermutlich noch jemand anderer genauer sagen).

Trotzdem frohe Feiertage!
Karin

Abwälzung der Pauschsteuer auf den Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber eines Minijobs bestimmt als Steuerschuldner die Art der Besteuerung. Entscheidet er sich für die Zahlung der einheitlichen Pauschsteuer in Höhe von zwei Prozent, kann er diesen Betrag auf den Arbeitnehmer abwälzen, indem er ihn vom Arbeitsentgelt einbehält.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_ge…

Das Hl. Erfahrungswissen
Hallo Andreas,

ein hübscher Beleg dafür, dass das, was Tante Erna auch einmal widerfahren ist, nicht zwingend der Weisheit letzter Schluss ist.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

der Lohnsteuereinbehalt ist hier in jedem Fall Null. Welcher Anteil der Erwerbsminderungsrente steuerpflichtig ist, richtet sich nach Beginn und Dauer des Rentenbezugs. Je nach Höhe der Erwerbsminderungsrente kann es sein, dass die Steuerbelastung geringer ist, wenn man sie bei den 2% pauschaler Lohnsteuer belässt.

Das ließe sich nur bestimmen, wenn Höhe und Dauer der Erwerbsminderungsrente und Alter des StPfl bekannt wäre.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Ich habe seit Juni 2014 einen Minijob. Mir werden monatlich pauschal 2% von Einkommen abgezogen, also bis zu 9 € monatlich. Der AG behauptet, dass dies eine gesetzlich verankerte Übernahme einer kostenpauschale wäre.

Klingt erstmal als Begründung komisch und könnte mit viel schlechtem Willen vieleicht eventuell auch auf eine Verarschung hindeuten. Hat man denn seine Steuerkarte abgegeben? (Ja, funktioniert jetzt anders)

Bei meinen letzten Jobs war von sowas nie die Rede.

Dann lief das über Steuerkarte oder der AG hat die 2% nicht abgewälzt.

Einzig die freiwillige Abgabe für die Rente, die dann jedoch bei 3,8 % läge, wäre eine Möglichkeit für einen Abzug. Allerdings bin ich Erwerbsminderungsrentner seit 2007. Somit wäre eine weitere Einzahlung in die Rentenkasse ein „Kopfschuss“, und brächte mir keine Vorteile, ggf. nur bei Erreichen der Altersrente.

Das müsste man im Versicherungsbrett diskutieren, ob das hinsichtlich der Beiträge und der Zeiten irgendwas bringen könnte.

Kann mir jemand sagen was es mit dm Abzug „pauschaler Steuern“ in Höhe von 2 % auf sich hat???

Das sind eben die 2%, wenn man nicht über Steuerkarte sondern pauschal versteuern lässt.
Man sollte also mal prüfen, wie hoch die individuelle Steuerlast ist. Liegt sie mit Erwerbsminderungsrente und dem Minijob-Einkommen abzüglich der Werbungskosten (mind. 1.000€ im Jahr) darunter, müsste man das eben beim AG ändern lassen. Eventuell ergeben sich auch bei anderen Sozialleistungen Konsequenzen, da bei der Pauschalversteuerung eben nicht die 1.000€ Werbungskosten vom Einkommen abgezogen werden können.

Grüße