Liebe Experten,
aufgrund eines besonderen Ereignisses sollen 4 Beamte und 2
Angestellte (TVöD), alle normalerweise NICHT im Nacht- oder
Schichtdienst tätig, über 5 Tage den 24-stündigen Betrieb eines Büros
sicherstellen. Die beiden Angestellten sind ein/e echt allein
erziehende/r Vater bzw. Mutter, jeweils ganztags berufstätig mit
Kindern unter 12, die nicht von einer anderen im Haushalt lebenden
Person betreut werden können. Beide Angestellten fordern, nicht
zwischen 21.00 und 06.00 Uhr zum Dienst herangezogen zu werden.
Stattdessen schlagen sie den Tausch mit einem anderen gleichgut
qualifizierten Angestellten vor, der zu dieser Tätigkeit auch bereit
wäre, allerdings für eine andere Aufgabe vorgesehen ist.
Haben beide Angestellte einen Rechtsanspruch darauf, von der
Nachtarbeit ausgenommen zu werden?
Besten Dank im Voraus
Tara