Nachtarbeit

Liebe Experten,
aufgrund eines besonderen Ereignisses sollen 4 Beamte und 2
Angestellte (TVöD), alle normalerweise NICHT im Nacht- oder
Schichtdienst tätig, über 5 Tage den 24-stündigen Betrieb eines Büros
sicherstellen. Die beiden Angestellten sind ein/e echt allein
erziehende/r Vater bzw. Mutter, jeweils ganztags berufstätig mit
Kindern unter 12, die nicht von einer anderen im Haushalt lebenden
Person betreut werden können. Beide Angestellten fordern, nicht
zwischen 21.00 und 06.00 Uhr zum Dienst herangezogen zu werden.
Stattdessen schlagen sie den Tausch mit einem anderen gleichgut
qualifizierten Angestellten vor, der zu dieser Tätigkeit auch bereit
wäre, allerdings für eine andere Aufgabe vorgesehen ist.

Haben beide Angestellte einen Rechtsanspruch darauf, von der
Nachtarbeit ausgenommen zu werden?

Besten Dank im Voraus
Tara

Hallo Tara,

Sonderregelungen zur Ausnahme von alleinerziehenden Mitarbeitern mit kleinen Kindern von solchen Arbeitszeiten, wie sie in manchen Tarifen anzutreffen sind, gibt es meines Wissens im TvÖD nicht.

Grundsatz ist die Arbeitspflicht zu den Zeiten und an den Orten und mit den Aufgaben, die der Arbeitgeber anordnet. Der Arbeitgeber trifft also auch im Geltungsbereich des TvÖD die Entscheidung zur Lage der Arbeitszeit nach „billigem Ermessen“, sie darf also nicht willkürlich sein, unzumutbar oder gar gegen Gesetze verstoßen. Ob sie die „beste“ oder „zweckmäßigste“ Entscheidung ist oder ob es noch eine gute Alternative gegeben hätte, ist rechtlich irrelevant.

Ich denke aber nicht, dass hier eine unbillige Entscheidung vorliegt:

  • Auch der Alleinerziehende wird doch mal abends ausgehen, was macht er dann mit seinem Kind? Oma? Babysitter? Anderer Elternteil? Bei einem einmaligen Ereignis wie hier werden auch die entsprechenden Kosten zumutbar sein

  • Der Ringtausch ist eine gute Idee, wird aber vermutlich (unterstellt, die Ablehnung war nicht willkürlich) daran gescheitert sein, dass die beiden Alleinerziehenden nicht die Aufgabe oder nicht so gut erledigen können, die der Kinderlose erledigen soll oder es jedenfalls keinen anderen gibt, der dies könnte. Und einer allein kann ja nach meinem Verständnis doch nicht zwei ersetzen.

Grüße
EK

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hallo!

unabhängig vom tvöd, der ja mittlerweile tv-öd betitelt wird, kann man davon ausgehen, dass bei arbeitgebern, auf die der tvöd anwendung findet, es unter umständen eine gleichstellungsstelle/beauftragte/ten gibt, bei uns ist das zumindest so.

kann auch sein, je nach größe des AG es sogar ein konzept über"familienfreundliche"stadt oder dergleichen gibt. im dem wäre dann zu lesen, dass der AG soziale belange des AN berücksichtigt. sollte dein AG nur eine kleine gemeinde mit X beschäftigten sein, bestünde noch die möglichkeit, kontakt zu einer größeren stadt in deinem umfeld aufzunehmen, die über so eine institution verfügt. die haben dann gewiss nähere infos zur allgemeinen regelung, angeordnet meist durch ein ministerium als stütze.(in bayern ist das so, wir sind ja auch christlich UND sozial)

grüße