Hallo rolli,
Hallo Helmut,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Grundsätzlich können auch befristete Arbeitsverträge
ordentlich gekündigt werden.
ja, dass hat der Betroffene im Net auch schon so in Erfahrung gebracht.
Diese muss begründet werden. (anders ist es in der Probezeit,
da braucht es keine Begründung)
Danke, das konnte er dort nicht finden.
Der Tarifvertrag muss dem Arbeitnehmer zugänglich gemacht
werden, Einsichtnahme in der Personalabteilung zum Beispiel.
Hier war es wohl so, dass dem AN in der Kürze der Zeit (Vertragsunterschrift ca. 10:00h , vertragl. Arbeitsbeginn, anderntags 08:00h) nicht nur kein Tarifvertrag vorgelegt wurde, sondern auch nicht darauf hingewiesen wurde, wo die Möglichkeit irgendeiner Einsichtnahme besteht.
Im Tarifvertrag kann geregelt sein, das eine ordentliche
Kündigng bei Einjahresverträgen ausgeschlossen ist.
Das müsste noch eruiert werden, ich kenne den Tarifvertrag nicht.
Hat die Firma denn einen Betriebsrat? Dem müsste eine
Kündigung vorgelegt werden…
Auch das muss ich als nicht selbst betroffener, noch erfragen, da ich nicht weiß wieviel Mitarbeiter der Betrieb hat und ob es einen Betreibsrat gibt.
Vielen Dank, für die Hilfe bis hierher!
Gruss Helmut
Gruß rolli