Ordentliche Kündigung bei tarif.-Zeitarbeitsvertrag

Hallo Wissende!

Angenomener Sachverhalt:

befristeter Abbeitsvertrag 1 Jahr
Arbeitsvertraglich ich eine Bezugnahme auf einen Tarifvertrag fixiert, in dem eine ordentliche Kündigung trotz Befristungsvertrag möglich ist. Die vereinbarte Probezeit von 6 Wochen ist seit ebenfalls 6 Wochen, verstrichen

Der Tarifvertrag war dem Arbeitsvertrag weder beigefügt, noch wurde er ihm bei Unterzeichnung zugänglich gemacht.

Fragen: Liegt hier eine wirksame Bezugnahme auf den Tarifvertrag vor, und davon unabhängig: muss eine ordentliche Kündigung begründet werden?

Anmerkung: Der Arbeitsvertrag wurde erst

Hallo rolli,

Grundsätzlich können auch befristete Arbeitsverträge ordentlich gekündigt werden.
Diese muss begründet werden. (anders ist es in der Probezeit, da braucht es keine Begründung)
Der Tarifvertrag muss dem Arbeitnehmer zugänglich gemacht werden, Einsichtnahme in der Personalabteilung zum Beispiel.
Im Tarifvertrag kann geregelt sein, das eine ordentliche Kündigng bei Einjahresverträgen ausgeschlossen ist.
Das der Arbeitsvertrag erst 24h vor Arbeitsbeginn vorgelegt wird ist ok.
Hat die Firma denn einen Betriebsrat? Dem müsste eine Kündigung vorgelegt werden…

Gruss Helmut

Hallo rolli,

Hallo Helmut,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Grundsätzlich können auch befristete Arbeitsverträge
ordentlich gekündigt werden.

ja, dass hat der Betroffene im Net auch schon so in Erfahrung gebracht.

Diese muss begründet werden. (anders ist es in der Probezeit,
da braucht es keine Begründung)

Danke, das konnte er dort nicht finden.

Der Tarifvertrag muss dem Arbeitnehmer zugänglich gemacht
werden, Einsichtnahme in der Personalabteilung zum Beispiel.

Hier war es wohl so, dass dem AN in der Kürze der Zeit (Vertragsunterschrift ca. 10:00h , vertragl. Arbeitsbeginn, anderntags 08:00h) nicht nur kein Tarifvertrag vorgelegt wurde, sondern auch nicht darauf hingewiesen wurde, wo die Möglichkeit irgendeiner Einsichtnahme besteht.

Im Tarifvertrag kann geregelt sein, das eine ordentliche
Kündigng bei Einjahresverträgen ausgeschlossen ist.

Das müsste noch eruiert werden, ich kenne den Tarifvertrag nicht.

Hat die Firma denn einen Betriebsrat? Dem müsste eine
Kündigung vorgelegt werden…

Auch das muss ich als nicht selbst betroffener, noch erfragen, da ich nicht weiß wieviel Mitarbeiter der Betrieb hat und ob es einen Betreibsrat gibt.

Vielen Dank, für die Hilfe bis hierher!

Gruss Helmut

Gruß rolli

Grundsätzlich können auch befristete Arbeitsverträge
ordentlich gekündigt werden.
Diese muss begründet werden. (anders ist es in der Probezeit,
da braucht es keine Begründung)

Wie bitte? Wo ist das geregelt?

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist die schlichte Erklärung, den laufenden Arbeitsvertrag beenden zu wollen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

1 Like

Wenn man so gar keine Ahnung hat…
… sollte man besser mal schweigen.

Hallo rolli,

Hallo,

Grundsätzlich können auch befristete Arbeitsverträge
ordentlich gekündigt werden.

Falsch. Grundsätzlich ist die ordentliche Kündigung bei befristeten Arbeitsverträgen gesetzlich ausgeschlossen und muß ausdrücklich vereinbart werden. Ich empfehle mal die Lektüre von § 15 Abs. 3 TzBfG:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

Diese muss begründet werden.

Falsch. Ein AN muß eine ordentliche Kündigung nicht begründen, ein AG nur auf ausdrückliche Nachfrage

Der Tarifvertrag muss dem Arbeitnehmer zugänglich gemacht
werden, Einsichtnahme in der Personalabteilung zum Beispiel.
Im Tarifvertrag kann geregelt sein, das eine ordentliche
Kündigng bei Einjahresverträgen ausgeschlossen ist.

Falsch. Es ist gerade umgekehrt (s.o.)

Das der Arbeitsvertrag erst 24h vor Arbeitsbeginn vorgelegt
wird ist ok.
Hat die Firma denn einen Betriebsrat? Dem müsste eine
Kündigung vorgelegt werden…

Teilweise Falsch. Nur bei einer Kündigung durch den AG greifen die Mitbestimmungsrechte von BR/PR. Bei einer Kündigung durch den AN haben BR/PR nix zu erfahren.

Und für soviel Unsinn in so einem kurzen Beitrag gibt es auch noch Sternchen.
Wenn Du lt. ViKa Personalrat bist, wie lange ist denn deine letzte Arbeitsrechtsschulung her ?

Gruss Helmut

Kopfschüttelnd
Wolfgang

Hallo,

Hallo,

danke für deine Intervention. Noch ein paar Nachfragen:

Diese muss begründet werden.

Falsch. Ein AN muß eine ordentliche Kündigung nicht begründen,
ein AG nur auf ausdrückliche Nachfrage

Wie definiert man, bzw.was ist eine „ausdrückliche Nachfrage“, und wann hat ein AN einen Anspruch seinem AG gegenüber, darauf?

Der Tarifvertrag muss dem Arbeitnehmer zugänglich gemacht
werden, Einsichtnahme in der Personalabteilung zum Beispiel.

Ist das korrekt?

Im konkreten Fall ist dem AN sein Arbeitsvertrag als Dateianhang zugemailt worden. Er ist dann quasi in Kenntnisnahme zum AG gefahren und hat ihn dort ("…oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.") stand zur Einsichtnahme nicht zur Verfühgung. Der Vertrag endete mit dem Satz: „Die Vorschriften können im Personalbüro eingesehen werden.“

Im Vertrag steht nirgendwo etwas von Vorschriften, nur der Geltungsbereich eines Tarifvertrages wird genannt.
Kann damit der Tarifvertrag gemeint sein?
Ist diese Formulierung für ihn dann ausreichend?

Kopfschüttelnd
Wolfgang

Gruß
rolli

Falsch. Ein AN muß eine ordentliche Kündigung nicht begründen,
ein AG nur auf ausdrückliche Nachfrage

Wie definiert man, bzw.was ist eine „ausdrückliche Nachfrage“,
und wann hat ein AN einen Anspruch seinem AG gegenüber,
darauf?

Grundsätzlich bedarf jede außerordentliche Kündigung und auch die meisten ordentlichen Kündigungen eines Grundes. Der muss natürlich vorliegen.

Im Fall einer Kündigungsschutzklage muss der Grund auch vom Gericht geprüft werden. Spätestens im Gerichtstermin also muss der Arbeitgeber die Gründe darlegen.

Eine „ausdrückliche Nachfrage“ verpflichtet den Arbeitgeber also noch nicht, eine Begründung zu liefern.