Reisekosten

Guten Morgen zusammen !
Wie verhält sich die folgende Situation:
Bei einer 5 tätigen Schulung mit täglicher Anreise enstehen am Tag 2 Stunden Fahrzeit ( 1 Stunde Hin und 1 Stunde zurück).
Kann der Arbeitgeber verlangen das diese 2 Stunden „Privatvergnügen“ sind, also nicht zur Arbeitszeit angerechnet werden ?

Vielen Dank schon mal

Gruß
Thomas

ja.

ja.

Hallo,

diese Antwort ist in dieser Schlichtheit absoluter Quatsch.
Es kommt nämlich auf die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses an, welche Zeit zu vergüten ist.

  • gilt ein Tarifvertrag ?
  • gibt es Regelungen zu Reisezeiten im Arbeitsvertrag ?
  • gibt es in dem Betrieb Richtlinien für Dienstreisen ?
  • gibt es im Betrieb einen BR und hat dieser seine Mitbestimmung nach § 98 BetrVG ausgeübt ?
  • Ist der Poster selbst der Fahrer oder fährt er bei einem Kollegen mit ?
  • Liegt der Weg zur Schulungsstätte evtl. entlang des normalen Arbeitsweges ?

Diese und noch einige Punkte mehr können Einfluß auf den Anspruch haben. Letztendlich kann eine sinnvolle Antwort nur ein Fachanwalt vor Ort treffen, der alle notwendigen Unterlagen schriftlich vor sich hat.

&Tschüß
Wolfgang

Klar. aber grundsätzlich lautet die Antwort ‚ja‘, es kann sein, dass er das darf.

Mehr war aus den Inputdaten nicht rauszuholen - GIGO.

Hallo,

Klar. aber grundsätzlich lautet die Antwort ‚ja‘, es kann
sein, dass er das darf.

Mehr war aus den Inputdaten nicht rauszuholen - GIGO.

Dann schreib das halt dazu und gib keine sinnlosen und absolut nicht hilfreichen Antworten.
Gruß
loderunner (ianal)

ja. tut mir leid. ich war in einer schnippischen Stimmung.