ja.
Hallo,
diese Antwort ist in dieser Schlichtheit absoluter Quatsch.
Es kommt nämlich auf die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses an, welche Zeit zu vergüten ist.
- gilt ein Tarifvertrag ?
- gibt es Regelungen zu Reisezeiten im Arbeitsvertrag ?
- gibt es in dem Betrieb Richtlinien für Dienstreisen ?
- gibt es im Betrieb einen BR und hat dieser seine Mitbestimmung nach § 98 BetrVG ausgeübt ?
- Ist der Poster selbst der Fahrer oder fährt er bei einem Kollegen mit ?
- Liegt der Weg zur Schulungsstätte evtl. entlang des normalen Arbeitsweges ?
Diese und noch einige Punkte mehr können Einfluß auf den Anspruch haben. Letztendlich kann eine sinnvolle Antwort nur ein Fachanwalt vor Ort treffen, der alle notwendigen Unterlagen schriftlich vor sich hat.
&Tschüß
Wolfgang