Resturlaub bei Kündigung

Hallo,

ich hätte eine Frage zum Anspruch auf Urlaub.

Ein AN beginnt ein auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis zum 01.12.2008. Im Arbeitsvertrag ist ein Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen (Mo-Fr) geregelt. Aufgrund persönlicher Umstände kündigt er vor Ablauf des Arbeitsvertrages fristgerecht zum 31.08.2009. Der AN hat bisher 6 Urlaubstage in Anspruch genommen. Er geht davon aus, dass er noch 14 Urlaubstage zur Verfügung hat, da er mehr als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt war, also die Probezeit erfüllt hat. Der AG berechnet jedoch den Urlaub anteilig an den in 2009 gearbeiteten Monaten (8) sodass laut AG ein Gesamtanspruch von 13 Tagen besteht und abzüglich der bereits genommenen 6 Urlaubstage nur noch 7 Urlaubstage zur Verfügung stehen.
Ist diese Berechnung des AG korrekt oder stehen dem AN tatsächlich noch 14 Urlaubstage zur Verfügung?

Vielen Dank vorab für die Beantwortung,

Gregor

Hi!

Ist diese Berechnung des AG korrekt

Nein

oder stehen dem AN
tatsächlich noch 14 Urlaubstage zur Verfügung?

Ja

VG
Guido

http://bundesrecht.juris.de/burlg/__4.html
Zitat: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__5.html
Zitat: Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer…
c)wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort! Wird dem AN sicherlich sehr gut helfen.

Grüße Gregor