Schwangere student. Aushilfe

Hallo,

angenommen, eine Studentin arbeitet nebenbei (seit Februar 05) als
studentische Aushilfe bei einem grossen TV-Sender, bis februar hat
sie in einem Verlag gearbeitet. sie arbeitet 2 volle Tage in der
Woche und verdient monatlich durchschnittlich 650 bis 700 Euro (in
den Semesterferien arbeitet sie mehr). Es handelt sich also NICHT um
einen 400 Euro-Job.

Aber nun endlich zur Frage: angenommen, die Studentin würde
schwanger werden(Geburtstermin Anfang 2006), welche Zuwendungen
stünden ihr seitens des arbeitgebers zu? Hätte sie ein Anrecht auf
Mutterschaftsgeld?Wenn ja, wie beechnet sich das bei studentischen
Aushilfen? Welche Rechte hat die Studentin generell?
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Und dann hätte ich gleich noch eine Frage: bekommt man als
‚studentische Mutter‘ ausser Erziehungsgeld und Kindergeld noch
weitere Unterstützung fürs Kind wenn der Vater voll arbeitet?

Ich freue mich über Antworten, da ich zu diesem Thema im Internet
(also für den speziellen Fall studentische Aushilfe) leider nicht
fündig geworden bin! Also, DANKE!! detti

Hallo,
du schreibst, es handelt sich nicht um einen 400€ Job.
Das bedeutet aber nicht unbedingt dass sie als Arbeitnehmerin
auch Krankenversichgerungspflichtig ist sonbdern vielleicht
nur rentenversicherungspflichtig.
Von diesem Umstannd hängt es nämlich ab, ob die Krankenkasse
Ihr Mutterschaftsgeld für die Dauer der Schutzfristen zahlt.
Bitte klären und nochmals melden !

Gruss

Günter Czauderna

Es gelten die allgemeinen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften.

Das sind erst einmal in den letzten 6 Wochen vor dem Entbindungstermin bis 4 Monate nach der Entbindung Beschäftigungsverbot (wird bezahlt), bei Gesundheitsgefahr für Mutter oder Kind davor schon vorher Beschäftigungsverbot - ob das einschlägig ist, muß der Arbeitgeber klären (Arzt fragen).

Außerdem Kündigungsschutz während der Schwangerschaft bis 4 Monate danach und im Fall von Elternzeit (früher hieß das Erziehungsurlaub) Kündigungsschutz auch bis zum Ende der Elternzeit.

Die wichtigsten Gesetze dazu gibt es unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/BMFSFJ_index…

Außer den Ansprüchen gegen Arbeitgeber und Sozialkassen gibt es den Unterhaltsanspruch gegen den Vater. Unterhalt kann das Kind verlangen, aber auch die Mutter für die Entbindung (falls die Kasse nciht alles zahlen sollte) und für die Zeit um die Entbindung herum, bei Erziehungspause ggf. auch noch Unterhalt für die Erziehung. Beim Unterhalt kommt es immer auf die finanziellen Verhältnisse aller Beteiligten an, außerdem rechnen die Gerichte in verschiedenen Bezirken nach anderen Formeln. Deshalb ist für die Frage nach der genauen Höhe des Unterhalts der Gang zum Anwalt oder zur Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichts kaum zu vermeiden.

willkommen im Club !!
Es tut diesem Forum immer gut wenn neue Fachleute
dazukommen. Auf ein gutes Miteinander !

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,
du schreibst, es handelt sich nicht um einen 400€ Job.
Das bedeutet aber nicht unbedingt dass sie als Arbeitnehmerin
auch Krankenversichgerungspflichtig ist sonbdern vielleicht
nur rentenversicherungspflichtig.

Die Studentin ist studentisch versichert (also für pasuschal ca 55
euro/Monat), also ist der Job nur RV-pflichtig!

Danke nochmal!! detti

Von diesem Umstannd hängt es nämlich ab, ob die Krankenkasse
Ihr Mutterschaftsgeld für die Dauer der Schutzfristen zahlt.
Bitte klären und nochmals melden !

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,
das heisst dann leider, dass es kein Mutterschaftsgeld
von der Krankenkasse gibt und es wird auch keine
Beitragsfreiheit während der Elternzeit eingeräumt.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Guenter,

vielen Dank für Ihre Mühe!

Aber wenn die Krankenkasse nichts zahlt, zahlt dann der Arbeitgeber?
Oder wie sieht das während des Mutterschutzes aus? Hat eine stud.
Aushilfe in dieser Zeit Anrecht auf die Fortzahlung eines
Durchschnittsgehalts aus den vorausgegangenen 13 Wochen? Oder wie
soll sie sich sonst über Wasser halten(sie bezieht kein Bafög)wenn es
natürlich vor der Geburt noch kein Erziehungsgeld gibt…

Besten Dank nochmal!! detti

Hallo,
da bin ich leider überfragt, aber ich mach mich mal morgen im
Büro (Krankenkasse) mal schlau.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,
nach § 13 Mutterschutzgesetz zahlt das Bundesversicherungsamt
(Berlin) für die Dauer der Schutzfristen auf Antrag bis zu
210,00€ Mutterschaftsgeld.

Gruss

Günter Czauderna