Schwerbehindertenvertrtetung im VG

Kann/darf die Gleichstellungsbeauftragte im Vorstellungsgespräch die Funktion der Schwerbehindertenvertretung übernehmen?

Hallo,

Kann/darf die Gleichstellungsbeauftragte im
Vorstellungsgespräch die Funktion der
Schwerbehindertenvertretung übernehmen?

Im Grunde genommen nicht, da die Schwerbehindertenvertretung noch auf ganz andere Details achtet. Das ist spezieller.

Aber besser eine Gleichstellungsbeauftragte dabei, die auch auf die Belange eingeschränkter Menschen Rücksicht nimmt, als bloß der Perso-Chef.

Hallo,

eine SBV wird von den Betroffenen gewählt, sonst ist es keine SBV im gesetzlichen Sinn des SGB IX.
Eine „Aufgabenübertragung“ der Rechte der SBV aus dem SGB IX auf wen auch immer (BR, PR, Gleichstellungsbeauftragte…) ist mit dem Gesetz nicht vereinbar und kann daher nicht rechtswirksam stattfinden.
&Tschüß
Wolfgang

Kann/darf die Gleichstellungsbeauftragte im
Vorstellungsgespräch die Funktion der
Schwerbehindertenvertretung übernehmen?