abgesehen davon, dass § 69 sgb ix grundsätzliche aussagen zur
feststellung der SB regelt, wäre die von dir zitierte
verordnung ohne formalgesetzliche grundlage verfassungswidrig.
daher verweist § 69 abs.1 sgb ix zusätzlich auf das bvg, das
zum erlass der VO ermächtigt.
Haaalloooo,
hast du mal die Frage gelesen ???
Gesetzgeberische Feinheiten haben den UP bestimmt nicht interessiert, sondern eher nur, wo es steht und nachlesbar ist. Und von § 69 SGB IX kommt ein Laie nun mal nicht auf die VersmedV - wie denn auch ?
und § 69 abs.1 sgb ix ist nicht wirklich schwer zu verstehen,
oder ?!
Doch, für einen Laien ist er in weiten Teilen vollkommen unverständlich.