Schwerbeschädigung - Bescheinigung Prozente

Hallo,

von hängt ab, ob eine Schwerbeschädigung anerkannt wird?
Wer stellt diese fest und „bescheinigt“ das?
Wie wird die Prozentzahl (z.B. 50%) festgelegt.
Hat das auch Auswirkungen auf den Kündigungsschutz?

Herzlichen Dank für jedwede Info.

Thommy

Hallo,

von hängt ab, ob eine Schwerbeschädigung anerkannt wird?
Wer stellt diese fest und „bescheinigt“ das?
Wie wird die Prozentzahl (z.B. 50%) festgelegt.
Hat das auch Auswirkungen auf den Kündigungsschutz?

Herzlichen Dank für jedwede Info.

das sgb ix (v.a. §§ 68ff.) gibt einen wunderbaren überblick über die rechte von schwerbehinderten und beantwortet alle deine fragen:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/

falls dennoch unklarheiten auftreten, kannst du erneut posten…

Ziemlich mutige Aussage…

das sgb ix (v.a. §§ 68ff.) gibt einen wunderbaren überblick über die rechte von :schwerbehinderten und beantwortet alle deine fragen:

… wenn es um die Bewertungsgrundlagen für Schwerbehinderung geht. Davon steht im SGB IX nämlich gar nichts, sondern man braucht die „versorgungsmedizinischen Grundsätze“ der Anlage zu § 2 VersmedV:
http://www.schwbv.de/pdf/gdb_tabelle.pdf

Abgesehen davon, daß das SGB IX teilweise in allerunverständlichstem Bürokratendeutsch formuliert ist.

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das sgb ix (v.a. §§ 68ff.) gibt einen wunderbaren überblick über die rechte von :schwerbehinderten und beantwortet alle deine fragen:

… wenn es um die Bewertungsgrundlagen für Schwerbehinderung
geht. Davon steht im SGB IX nämlich gar nichts, sondern man
braucht die „versorgungsmedizinischen Grundsätze“ der Anlage
zu § 2 VersmedV:
http://www.schwbv.de/pdf/gdb_tabelle.pdf

abgesehen davon, dass § 69 sgb ix grundsätzliche aussagen zur feststellung der SB regelt, wäre die von dir zitierte verordnung ohne formalgesetzliche grundlage verfassungswidrig. daher verweist § 69 abs.1 sgb ix zusätzlich auf das bvg, das zum erlass der VO ermächtigt.

und § 69 abs.1 sgb ix ist nicht wirklich schwer zu verstehen, oder ?!

Hallo Thommy 2014,

gib einfach in der Suchmaschine folgendes ein:

Erstantrag nach § 69 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)

jedes Bundesland hat solche Formular, wie hier zum Beispiel in BW

http://www.versorgungsaemter.de/Antragsformulare/Bad…

Dieser Antrag ist auszufüllen und an das zuständige Versorgungsamt zu senden.

Desweiteren git es Rechtanwälte oder Verbände (Mitgliedschaft vorausgesetzt) , die weiterhelfen

Gruß Nonnenmacher

abgesehen davon, dass § 69 sgb ix grundsätzliche aussagen zur
feststellung der SB regelt, wäre die von dir zitierte
verordnung ohne formalgesetzliche grundlage verfassungswidrig.
daher verweist § 69 abs.1 sgb ix zusätzlich auf das bvg, das
zum erlass der VO ermächtigt.

Haaalloooo,
hast du mal die Frage gelesen ???
Gesetzgeberische Feinheiten haben den UP bestimmt nicht interessiert, sondern eher nur, wo es steht und nachlesbar ist. Und von § 69 SGB IX kommt ein Laie nun mal nicht auf die VersmedV - wie denn auch ?

und § 69 abs.1 sgb ix ist nicht wirklich schwer zu verstehen,
oder ?!

Doch, für einen Laien ist er in weiten Teilen vollkommen unverständlich.

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Hallo,

bedeutet dann ein GdS von z.B 50 auch eine Schwerbeschädigung von 50?

Viele Grüße
Thommy

Noch eine Frage:
Kann einem bei einem GDB von 50 (oder höher) überhaupt gekündigt werden?

LG
Thommy

Natürlich. Es gibt einen erhöhten Kündigungsschutz, insbesondere muß vor der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt werden, aber möglich ist sie.

Hallo Armin,
wenn denn ein besonderer Kündigungsschutz vorliegt, hat dann der Arbeitgeber „Pech gehabt“ oder kann er einen wie auch immer gearteten Zuschuss vom Staat (ggf. auch Steuererleichterung) geltend machen.

Viele Grüße und beste Wünsche für 2015

Thommy