Sinn einer sechs Monate übersteigenden Probezeit?

Nach § 622 Abs. 3 BGB kann innnerhalb einer Probezeit, allerdings längstens für die Dauer von sechs Monaten, die Kündigungsfrist auf zwei Wochen verkürzt werden; nach dem Kündigungsschutzgesetz greift bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern (unanbhängig von einer Probezeit) nach sechs Monaten der Kündigungsschutz. Trotzdem liest man hier und da über Probezeiten, die für länger als sechs Monate vereinbart werden. Ist das komplett sinnfrei - wie es mir im Moment scheint - oder entfaltet das auch nach sechs Monaten noch irgendwelche Rechtsfolgen? Danke im Voraus.

Denkbar wäre eine Probezeit, an deren Anschluss eine Änderung der Arbeitsbedingungen geknüpft ist.

Beispiel: Nach erfolgreichem Bestehen der 12-monatigen Probezeit übernimmt Frau X die Abteilung Y und bekommt dafür einen Zuschlag in Höhe Z.

Gruß
Guido

Ja, eine Verlängerung der Probezeit ist völlig sinnlos - vor allem für den Arbeitgeber. Vorteil der Probezeit ist die verkürzte Kündigungsfrist und der noch nicht greifende Kündigungsschutz. Eine Verlängerung der Probezeit kann wohl nur für den Arbeitnehmer ein Zeichen der Unzufriedenheit sein. Trennt man sich dann doch nach 9 Monaten oder so, muss man die rechtlichen Wege einhalten - längere Kündigungsfrist, evtl. Betriebsratsanhörung und zu erwartende Klage des Arbeitnehmers.
Ich denke auch, dass 6 Monate zur Erprobung reichen sollten. Wenn man von vorne rein unsicher ist kann man ja auch erst mal einen befristeten Arbeitsvertrag machen und diesen evtl. verlängern.

Merry x-mas Kerstin

Ja, eine Verlängerung der Probezeit ist völlig sinnlos

von einer Verlängerung sprach niemand

  • vor
    allem für den Arbeitgeber. Vorteil der Probezeit ist die
    verkürzte Kündigungsfrist und der noch nicht greifende
    Kündigungsschutz.

Der KSch nach KSchG hat mit einer Probezeit überhaupt nichts zu tun - sonst wäre dieser im BGB geregelt und nicht im KSchG.

Trennt man sich dann doch nach 9 Monaten oder so, muss man die
rechtlichen Wege einhalten - längere Kündigungsfrist, evtl.
Betriebsratsanhörung

Der BR muss bei JEDER Kündigung angehört werden.

und zu erwartende Klage des
Arbeitnehmers.

Und ein AN kann nicht klagen, wenn eine Kündigung während der Probezeit geschieht?

Ich denke auch,

Nun, hier geht es um Fakten und nicht um Deine Gedanken…

Gruß
Guido

Ja, eine Verlängerung der Probezeit ist völlig sinnlos

von einer Verlängerung sprach niemand

Es ging mir um Probezeiten, die länger sind als sechs Monate, ob nun von vornherein oder verlängert.

Der BR muss bei JEDER Kündigung angehört werden.

Stimmt, § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz. Die weitergehenden Rechte des Betriebsrats nach dem Kündigungsschutzgesetz greifen aber nur in dessen Anwendungsbereich, also u.a. wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.

und zu erwartende Klage des
Arbeitnehmers.

Und ein AN kann nicht klagen, wenn eine Kündigung während der
Probezeit geschieht?

Ja, aber vor Ablauf von sechs Monaten ohne sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen zu können, also nur in seltenen Ausnahmefällen (Verstoß gegen gute Sitten / Treu und Glauben) mit Aussicht auf Erfolg - so dass eine solche Klage dann auch nur selten zu erwarten ist.

Ich denke auch, dass 6 Monate zur Erprobung reichen sollten.

Nun, hier geht es um Fakten und nicht um Deine Gedanken…

Du beziehst dich hier auf eine erkennbare Meinugsäußerung, nicht auf eine Faktenbennenung. Meinungsäußerungen resultieren bisweilen aus Denkprozessen und sind in jedem Fall auch in diesem Forum legal, Art. 5 GG. :wink:

Nach allem würde ich das betreffende Posting als stellenweise etwas unpräzise, aber nicht als „völligen Blödsinn“ bezeichnen, nichts für ungut.

2 Like

Ja, das geht in eine sinnvolle Richtung, danke. Man wird wohl auch ohne ausdrückliche Vereinbarung generell Probleme haben, vor Ablauf einer Probezeit eine Erhöhung des Anfangsgehalts durchzusetzen.

Hi!

Du beziehst dich hier auf eine erkennbare Meinugsäußerung,
nicht auf eine Faktenbennenung. Meinungsäußerungen resultieren
bisweilen aus Denkprozessen und sind in jedem Fall auch in
diesem Forum legal, Art. 5 GG. :wink:

Kein Thema, nur geht es hier lt. Brettbeschreibung um:
Dieses Brett dient dem Gedankenaustausch zu arbeitsrechtlichen
Themen

Ich sehe bei den geäußerten Gedanken keinen Bezug zum Thema ArbeitsRECHT.

Nach allem würde ich das betreffende Posting als stellenweise
etwas unpräzise, aber nicht als „völligen Blödsinn“
bezeichnen, nichts für ungut.

Eine korrekte Aussage enthielt das Posting nicht, deshalb ist es schlicht falsch - oder halt Blödsinn.

Nix für ungut :smile:

Schönes Restfest
Guido

Ja, das geht in eine sinnvolle Richtung, danke. Man wird wohl
auch ohne ausdrückliche Vereinbarung generell Probleme haben,
vor Ablauf einer Probezeit eine Erhöhung des Anfangsgehalts
durchzusetzen.

Es ging mir weniger um eine reine Gehaltserhöhung (was natürlich auch eine Möglichkeit wäre) als vielmehr um die Änderung der Position.

Bsp.: In Callcentern ist es üblich, erst mal „nur“ Callcenter-Agents einzustellen.
Wenn da ein Mensch aufgrund seiner Erfahrung direkt als Teamleiter auf Probe eingestellt wird, dann ist das idR mit einer Erprobungszeit verknüpft.
Besteht er diese Probezeit, steigt er auf, besteht er sie nicht, ist er trotzdem nicht arbeitslos :wink:

VG
Guido