Spind von Arbeitgeber aufgebrochen

Hallo,
in rahmen einer Kontrolle wurde mein Spind aufgebrochen.
Gefunden wurde jedoch nichts. Ein neues Schloss wurde auch nicht davor gehangen.
Jetzt ist mein problem folgendes. Ich hatte in meinem Spind Arbeitssachen (Privat gekauft, da ich keine zur verfügung gestellt bekomme). Ich war Krankheitsbedingt 2 Wochen nicht auf Arbeit. Als ich mich dann umziehen wollte, waren meine Arbeitssachen entsorgt und der Spind von jemanden in Beschlag genommen.
Desweiteren habe ich im Spind generell immer eine Schachtel Zigaretten als Notreserve, welche verschwunden ist. Zudem habe ich einen Ersatzautoschlüssel im Spind liegen gehabt. Dieser lag dann irgendwo im Umkleideraum. Auch wenn jetzt die frage entstehen sollte warum ein Autoschlüssel im Spind, ich Arbeite auf einem Recyclinghof und falls ich mal meinen Schlüssel verlieren sollte, habe ich immernoch einen als Ersatz im Spind.
Jetzt ist aber die frage, wen kann ich dafür belangen?
Mir ist dadurch ein nicht geringer Schaden entstanden.
Die Arbeitssachen waren von Engelbert-Strauss, es war auch noch eigenes Werkzeug, welche unauffindbar ist im Spind. Dies ist alles Verschwunden. Von meinem Arbeitgeber bekomme ich keine Antwort, der hüllt sich in Schweigen.
Wie soll ich nun am besten vorgehen? Ich meine vor einer Anzeige gegen ihn Schrecke ich auch nicht zurück. Auch wenn er mich danach Kündigen sollte, ist mir dies egal, was mir eher auch noch Recht kommt.

Tut mir leid, ist eher eine zivilrechtliche Frage. Gruß Peter

Wenn du bisher keine Antwort von deinem Chef erhältst bleibt dir nicht viel anderes übrig als Anzeige zu erstatten.
Ein dir zur Verfügung gestellter Spind darf nicht grundlos aufgebrochen werden und selbst wenn es Gründe gegeben hätte muß der Arbeitgeber natürlich dafür sorgen, dass der Inhalt nicht verschwindet.

Wende dich nochmal an den Arbeitgeber mit entsprechender Auflistung welchen Wert die verschwunden Dinge haben und der Bitte er möge sie erstatten, da er ja dafür „verantwortlich“ ist, dass sie verschwunden sind.

Krümelchen

Hallo,
das Aufbrechen des Spindes, auch durch den AG, ist eindeutig eine Straftat. Das gleiche gilt für das Entnehmen von irgendwelchen Sachen aus dem Spind. Selbst die Polizei dürfte sowas nur mit richterlicher Genehmigung. Auch wenn die Kontrolle zulässig gewesen wäre (dafür gibts aber kaum einen Grund), geht das nur in Deiner Anwesenheit. Für mich gibts da nur eines: Anzeige erstatten!
Gruß
U.Daniel

Hallo,
in diesem Fall kannst Du nur arbeitsgerichtlich vorgehen, falls es bei Euch keinen Betriebsrat geben sollte, der sich für Dich einsetzt. Denn, so wie Du ja schon geschrieben hast, „rührt“ sich der Arbeitgeber nicht. Außerdem frage ich mich, wieso Dein Spind überhaupt aufgebrochen wurde?
Ich würde Deinen Arbeitgeber erst mal anschreiben, ohne Rechtsanwalt, bitte als Einschreiben/Rückschein. Deine entwendeten Sachen auflisten, einschließlich Wert der Sachen. Den Gegenwert soll er Dir innerhalb von zwei Wochen überweisen. Setze ihm diese Frist, mit dem Vermerk, dass Du sonst zum Arbeitsgericht gehst.
Für das Arbeitsgericht brauchst Du keinen Rechtsanwalt, da kannst Du eine Klage über einen Rechtspfleger einreichen.

Du musst allerdings damit rechnen, dass dies keine willkommene Vorgehensweise ist, es kann sein, dass es Dir Dein Arbeitgeber in Zukunft etwas schwer macht. Überlege Dir genau, ob sich das, was Du machst, lohnt?!?!?

Ich wünsche Dir viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.

LG… Hoelti

N.B.:
Ich freue mich nicht nur wenn ich helfen kann, sondern auch, wenn ich von Euch ein Feedback bekomme, wie die „Angelegenheit“ ausgeht.
Daher meine Bitte: informiere mich bitte über den Ausgang. Dankeschön.

Außerdem möchte ich erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.

Und über eine Bewertung würde ich
mich auch sehr freuen :smile:

Hallo,

gerne antworte ich auf Ihre Frage, dass hätte sich aber auch leicht recherchieren lassen.

Er darf es nicht!

Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgericht Hessen vom 18.4.2012 (18 Sa 1474/11). In dem Fall hatten sich Verdachtsmomente gegen einen Mitarbeiter gehäuft und erhärtet. Der Arbeitgeber vermutete aufgrund diverser Zeugenaussagen und Beobachtungen, dass dieser mehr oder weniger regelmäßig Waren aus dem Warensortiment entwendete.
Nachdem der Mitarbeiter in der Damenwäsche-Abteilung gesehen wurde, wie er bei mehreren Stück Damenunterwäsche den Eindruck erweckte, er wolle diese kaufen und man hinterher die Preisetiketten von vier String –Tangas im Papierkorb fand, sah der Arbeitgeber seine bisherigen Verdachtsmomente bestätigt und befürchtete, dass der Arbeitnehmer ihn bestiehlt.
Zur Beweissicherung öffnete er in Anwesenheit eines Betriebsratsmitgliedes den Spind des Mitarbeiters, wobei der Mitarbeiter allerdings weder informiert noch anwesend war. Dort fand man nach Darstellung des Arbeitgebers in der Jackentasche des Mitarbeiters die fraglichen String-Tangas. Der Arbeitgeber sprach den Mitarbeiter aber nicht direkt darauf an, sondern verschloss den Spind wieder. Nach seiner Darstellung wollte er dem Mitarbeiter noch die Gelegenheit geben, vor Verlassen des Marktes die Ware zu bezahlen. Als der Mitarbeiter bei Dienstschluss den Laden verließ, ohne bezahlt gehabt zu haben, wollten ihn das Betriebsratsmitglied und der Arbeitgeber stellen und riefen ihm hinterher.
Der Mitarbeiter entfernte sich sehr schnell und erklärte das damit, dass er die Rufe nicht gehört habe. In der Folge kam es dann zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber, die in der zweiten Instanz vor dem LAG verhandelt wurde.

Das LAG billigte die heimliche Spindkontrolle nicht und vor dem LAG verlor der Arbeitgeber. Die Richter gingen davon aus, dass die Erkenntnisse beim Öffnen des Spindes nicht als Beweismittel verwertet werden dürfen. Denn das heimliche Öffnen des Spindes stelle einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters dar. Hieran änderte sich auch nichts dadurch, dass der Arbeitgeber ein Mitglied des Betriebsrates hinzuzog. Dieser unverhältnismäßige Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters führte zu einem Beweisverwertungsverbot. Der Diebstahl war damit nicht nachgewiesen, die Kündigung wurde daher vom Landesarbeitsgericht kassiert.

Für den Arbeitgeber besonders fatal war, dass die in dieser Situation an sich mögliche Verdachtskündigung auch nicht möglich war. Denn er hatte vergessen, den Betriebsrat auch ausdrücklich zur Verdachtskündigung anzuhören (§ 102 Betriebsverfassungsgesetz).

Merke: Heimliche Spindkontrollen führen zu einem Beweisverwertungsverbot. Wenn Sie den Spind eines Mitarbeiters kontrollieren müssen, machen Sie dies immer in seiner Anwesenheit. Somit haben Sie natürlich auch einen Anspruch auf Ersatz von fehelenden Gegenständen oder Wertsachen. Nehmen Sie sich einen Anwalt und er wird Ihnen sicherlich in Bezug dessen helfen können.

Schönen Gruß

Holger

Hallo,

wenn es sich um eine Kontrolle des Arbeitgeber gehandelt hat (warum auch immer. Die Gründe in dieser brachialen Form sind für mich unangekündigt unverständlich), haftet der Arbeitgeber für das Schloss und ist zur Herausgabe der „Spinntsachen“ verpflichtet.

Handelt es sich um einen FRemdeinbruch haftet der Arbeitgeber für das Schloss, jedoch nicht für den Spinntinhalt. Hier macht auch eine Strafanzeige "gegen Unbekannt (Einbrecher) bei der Polizei Sinn.

Viel Erfolg.

Dies ist keine Beratung nur meine Meinung zu Ihrer Frage.

Guten Tag,
Sie können den Verantwortlichen wegen Diebstahls und Sachbeschädigung anzeigen und von ihm Schadensersatz fordern. Wer jedoch der Verantwortliche ist, ergibt sich nicht. Sie vermuten Ihren Arbeitgeber. Das wäre zunächst sinnvoller Weise zu klären. Eine Strafanzeige können Sie auch gegen Unbekannt erstatten, dann wird die Polizei versuchen, den Täter zu ermitteln.

Viele Grüße

Diese Fragen sind nicht zubeantworten, da m.E. unglubwürtig.
VINZENZ

Hallo,

die Anzeige muss ja nicht gegen den Arbeitgeber gehen, ich würde diese gegen Unbekannt aber auf alle Fälle machen. Sind Sie in einer Gewerkschaft oder gibt es einen Betriebsrat. Hier bitte mal Rat suchen.

VG
Milan

Hallo,
du kannst bei der Polizei Anzeige wegen Besonders schweren Fall des Diebstahls erstatten § 243 StGB. Die Polizei ist dann per Gesetz verpflichtet Ermittlungen aufzunehmen, da Sie dem Strafverfolgungszwang unterliegt, sprich wenn ihr eine Straftat bekannt wird, hat sie diese zu verfolgen. Es ist unerheblich welchen Wert die Gegenstände haben, die gestohlen wurden haben. Die Anzeige würde sich zunächst gegen Unbekannt richten.

Hallo, also egal aus welchem Grund Ihr Arbeitgeber (woher wissen Sie daß es Ihr Arbeitgeber war? war dies allen bekannt? wurde dies zuvor bekanntgegeben, daß gewisse Kontrollen durchgeführt werden?) Ihren Spind aufbricht. Der Spind selbst gehört zwar dem Arbeitgeber, aber er ist dafür da die Privatdinge der Mitarbeiter (nicht nur die Arbeitskleidung etc.) einbruchsicher wegzuschließen.
Wenn nun Ihr Spind während Ihrer Krankheit offenstand bzw. weiterbelegt wurde bzw. mit Ihren Sachen so fahrlässig umgegangen wurde, so haben Sie durchaus das Recht hier Ihren Arbeitgeber auf Herausgabe Ihrer privaten Dinge zu verklagen, da dies Sachbeschädigung darstellt. Sollten die Sachen nicht mehr gefunden werden, muß der Arbeitgeber oder dessen Versicherung Ihnen diese Gegenstände ersetzen (materiell oder finanziell).
Ich würde den Arbeitgeber ganz klar zur Rede stellen und einen Zeitpunkt benennen bis wann die Dinge wieder bei Ihnen vorliegen müssen und ganz klar mit einer Anzeige drohen und diese natürlich auch dann durchsetzen.

Gibt es evtl. einen Betriebsrat? Dann würde ich mich sofort mit diesem in Verbindung setzen - je eher desto besser.
Wenn Sie erst nach 2 Wochen Anzeige erstatten, wirkt es „unglaubwürdig“ bzw. wird man sagen „warum meldet sich dieser Mann erst jetzt“?

MFG Octo-Juro

hallo, ich habe noch vergessen zu erwähnen das nicht nur ich betroffen war, sondern alle, der arbeitgeber hat alle spinde aufbrechen lassen und bei einigen auch was gefunden, meine kollegen waren auf arbeit, aber dennoch wurden diese spinde auch aufgebrochen

Wer hat denn deinen Spint kontrolliert?
Und warum? War es dein Arbeitgeber?
Wenn das so ist, solltest du ihn zur Rede stellen und wenn Sachen weggekommen sind, kannst du Schadenersatz geltend machen. Frage die Polizei, ob eine Anzeige sinnvoll ist.