Hallo zusammen!
Man findet leider wenig Hinweise auf die Lage, wenn ein Ehepartner Rechte wegen Arbeitslosigkeit bezieht, der andere, etwa gleich alt, aber nach den Regeln der Altersteilzeit bezahlt wird.
Beide Partner sind dabei deutlich vor 1950 geboren.
Da es bei Rente vorgezogen (wg. Arbeitslosigkeit) hohe Abzüge gibt, sodass die Gesetzl Rente unter 800 Euro liegt, würde es ja erst mal ger keine Steuern kosten. Es liegen aber Miteinnhamen in ähnlicher Höhe zusätzlich vor.
Der Andere Ehepartner bezieht in Altersteilzeit ebenfalls vermindert, ca. 1500 Euro netto bei Steuerklasse IV.
Letzterer könnte aber Stkl. III wählen.
Kernfrage wäre also: Lonnt sich füpr den Ehepartner im Arbeitsverhältnis der Wechsel, bei gemeinsamer Veranlagung?
Möglicherweise fällt gegenwärtig gar keine Steuer auf die Rente an (zu niedrige Rente), was sich aber mit den Jahren ändern könnte?
Kann da jemand Hinweise geben?
Vielen Dank schon mal und schöne Grüße
Rolf