Steuerklassenwahl bei Ehepaaren in Rente/Alterstei

Hallo zusammen!

Man findet leider wenig Hinweise auf die Lage, wenn ein Ehepartner Rechte wegen Arbeitslosigkeit bezieht, der andere, etwa gleich alt, aber nach den Regeln der Altersteilzeit bezahlt wird.

Beide Partner sind dabei deutlich vor 1950 geboren.

Da es bei Rente vorgezogen (wg. Arbeitslosigkeit) hohe Abzüge gibt, sodass die Gesetzl Rente unter 800 Euro liegt, würde es ja erst mal ger keine Steuern kosten. Es liegen aber Miteinnhamen in ähnlicher Höhe zusätzlich vor.

Der Andere Ehepartner bezieht in Altersteilzeit ebenfalls vermindert, ca. 1500 Euro netto bei Steuerklasse IV.

Letzterer könnte aber Stkl. III wählen.

Kernfrage wäre also: Lonnt sich füpr den Ehepartner im Arbeitsverhältnis der Wechsel, bei gemeinsamer Veranlagung?

Möglicherweise fällt gegenwärtig gar keine Steuer auf die Rente an (zu niedrige Rente), was sich aber mit den Jahren ändern könnte?

Kann da jemand Hinweise geben?

Vielen Dank schon mal und schöne Grüße

Rolf

Servus,

Lohnt sich für den Ehepartner im
Arbeitsverhältnis der Wechsel, bei gemeinsamer Veranlagung?

sicherlich nicht. Auf die Festsetzung der Einkommensteuer haben die Lohnsteuerklassen sowieso keinen Einfluß, und der vielleicht erzielbare Zinsgewinn zwischen Lohnsteuereinbehalt und Steuerfestsetzung ist so winzig, dass ich dafür keinen Behördengang, noch nicht einmal die genaue Berechnung der Steuerbelastung vornehmen würde - geschweige denn die wahrscheinlich notwendige Rücklage für die ESt-Nachzahlung managen.

Schöne Grüße

MM

Hallo -

und erst mal besten Dak für die schnelle Antwort.

Ich denke schon, dass das so stimmt. Die Sache kam am Sonntagaben auf:

Dat trafen wir ein Ehepaar, wo der Ehemann noch „voll“ arbeitet und sicher ganz gut verdient, sie aber über 80% Erwerbsgemindert ist (oder wie das heute genannt wird), und daher schon mit wenig über 50 in die Rente „geschickt“ wurde - aber natürlich wegen der 80% praktisch ohne Abzuüge, soweit das in dem Alter berechenbar ist.

Da liegen die Verhältnisse für den Ehemann natürlich vielleicht anders…

Schöne Grüße

Rolf

Servus,

in allen Fällen, in denen beide Ehegatten Einkünfte haben, muss man mit einer Nachzahlung bei Veranlagung rechnen, wenn Lohnsteuer nach III/V einbehalten worden ist und sonst keine ESt-Vorauszahlungen geleistet worden sind.

Es gibt jetzt die Alternative, die Veranlagung (z.B. mit Elster) zu simulieren und dann genau zu wissen, was man auf die Seite bringen sollte, bis veranlagt wird. Oder eben die, mit IV/IV zu leben, die ESt-Erklärung frühzeitig reinzugeben und sich über die Steuererstattung zu freuen, auch wenn ein einstelliger Eurobetrag an Zinsen übers Jahr bis zur Veranlagung verloren gegangen sein sollte.

Schöne Grüße

MM