Hallo,
ich hätte eine Frage zur Kündigungsfrist bei einem unbefristeten Vertrag gemäß TVÖD:
Beginn der Tätigkeit am 01.07.14.
Vertrag ist auf 2 Jahre befristet (bis zum 30.06.16).
Lt. Vertrag ist eine Kündigung gemäß § 30 Abs. 4 und 5 TVÖD möglich.
Vertrag soll gekündigt werden und neue Arbeit soll zum 01.03.15 begonnen werden.
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende, da die Beschäftigungszeit dort ja mittlerweile mehr als 6 Monate beträgt, oder?
Die Kündigung muss also spätestens am 30.01.15 beim Arbeitgeber vorliegen?
Schon im Voraus vielen Dank für eure Antworten!