TVÖD West - Kündigungsfrist; nur zur Absicherung

Hallo,

ich hätte eine Frage zur Kündigungsfrist bei einem unbefristeten Vertrag gemäß TVÖD:
Beginn der Tätigkeit am 01.07.14.
Vertrag ist auf 2 Jahre befristet (bis zum 30.06.16).
Lt. Vertrag ist eine Kündigung  gemäß § 30 Abs. 4 und 5 TVÖD möglich.
Vertrag soll gekündigt werden und neue Arbeit soll zum 01.03.15 begonnen werden.
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende, da die Beschäftigungszeit dort ja mittlerweile mehr als 6 Monate beträgt, oder?
Die Kündigung muss also spätestens am 30.01.15 beim Arbeitgeber vorliegen?

Schon im Voraus vielen Dank für eure Antworten!

Hi!

ich hätte eine Frage zur Kündigungsfrist bei einem
unbefristeten Vertrag gemäß TVÖD:

Du meinst befristet, oder?

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende, da die
Beschäftigungszeit dort ja mittlerweile mehr als 6 Monate
beträgt, oder?

Ja.

Die Kündigung muss also spätestens am 30.01.15 beim
Arbeitgeber vorliegen?

Das ist korrekt.

VG
Guido

Oh, na klar, befristet. Vielen Dank!