Hallo, - bezugnehmend auf meine Anfrage weiter unten -
meine Frage ging vorgestern um die allgemeine Anweisung von Überstunden, da wollte Xolophos den genauen Wortlaut des Arbeitsvertrages wissen:
„Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Überstunden werden nicht gesondert vergütet und können nicht abgesetzt werden“
Dies sollte in eine allgemeine Anweisung umgewandelt werden, in dem Überstunden bei betrieblichen Belangen angewiesen werden können.
Allerdings gibt es jetzt eine neue Entwicklung: Der Arbeitnehmer soll eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschreiben, wo wortwörtlich steht, als Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag:
„Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bis zu 12 Überstunden je Kalendermonat sind mit der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsentgeltvergütung enthalten.“
Wie kann sich der Arbeitnehmer dagegen wehren? Kann er das überhaupt? Was wären die Folgen einer Unterschriftsverweigerung, wahrscheinlich Kündigung, oder?
Oder ist so eine Regelung im Nachhinein sowie hinfällig, so das der AN diese Vereinbarung ruhig unterschreiben kann, sich aber dann doch weigern kann mit dem Hinweis auf den ursprünglichen Vertrag?
Grüße
dgu