Unter Pfandfreibetrag - wer zahlt GVkosten?

Hallo! Mein Frage: normalerweise sind ja die Kosten für den Gerichtsvollzieher in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für einen Drittschuldner direkt vom Lohn eines AN einzubehalten und abzuführen. Wie wird aber verfahren, wenn der Lohn des AN unter dem Pfandfreibetrag liegt? Wer zahlt dann die Gerichtsvollzieherkosten? Sind diese dennoch vom Lohn des AN einzubehalten? Herzlichen Dank für die Hilfe!

Hi,

wenn ich das richtig verstanden habe, liegt das Nettoeinkommen unter der Pfändungsfreigrenze? Dann zahlt die Gerichtsvollzieherkosten zunächst der Gläubiger und versucht sie bei einem späteren Pfändungsversuch wiederzubekommen. D. h. eigentlich sind diese Kosten vom Schuldner zu tragen, dessen Schulden um eben diesen Betrag erhöht werden.

Gruß
Tina

Vielen Dank, Tina!
Ja, der Fall ist, dass das Nettoeinkommen unter der Pfändungsgrenze liegt. Ich verstehe Deine Antwort dann so, dass der Arbeitgeber (= Drittschuldner) die Gerichtsvollzieherkosten nicht überweist, mit dem Statement, dass es keinen pfändungsfähigen Lohn gibt.
Herzlicher Gruß - lillgo