Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit

Hallo,

angenommen in einer Firma hat ein Mitarbeiter bei Vollzeit 30 Tage Urlaub.
Nun arbeitet der Mitarbeiter inzwischen Teilzeit mit 2 Arbeitstagen pro Woche und hat somit 12 Tage Jahresurlaub.
Nach Jahreswechsel übernimmt der Mitarbeiter 1 Tag Urlaub ins neue Jahr und ab Februar geht der Mitarbeiter an 4 Tagen die Woche arbeiten.

Nochmals eine kurze Aufstellung:
1 Tag Resturlaub aus Vorjahr (2 Arbeitstage pro Woche)
1 Tag Urlaub für Januar (2 Arbeitstage pro Woche)

Ab Februar 22 Tage Urlaubsanspruch für Feb-Dez mit 4 Arbeitstagen pro Woche.

Was passiert in einem solchen Fall mit den 2 Tagen Urlaub aus Vorjahr und Januar?
Werden diese hochgerechnet für 4 Arbeitstage pro Woche oder bleibt es einfach bei den 2 Urlaubstagen und es ist Pech für den Mitarbeiter, dass er diese nicht noch im Januar genommen hat. 2 Urlaubstage wären im Januar eine Woche Urlaub gewesen, ab Februar ist es aber nur noch eine halbe Woche.

Es wäre super, wenn mir jemand die Lösung erklären könnte.

Danke, Salbei

Hallo

Beim Urlaubsanspruch wird auf den aktuellen Stand abgestellt. Wenn der AN also im Februar von 2 auf 4 Tage / Woche wechselt, beträgt (hier) sein Jahresanspruch 24 Tage. Da wir der Januar nicht anteilig berücksichtigt. Bzgl der Übernahme würde ich sagen 1:1. Es bstünde dann ein aktueller Urlaubsnspruch von 25 Arbeitstagen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

wieso wird die Übernahme des Vorjahresurlaubes nicht genauso berechnet wie die Übernahme des einen Tages aus Januar in den Februar?
Widerspricht sich das nicht?

Insgesamt sind es ja 2 Tage Urlaub, was bei 2 Arbeitstagen/Woche eine Woche Urlaub bedeuten würde.
Wird der Vorjahresurlaub 1:1 übernommen, so wäre es im Vorjahr eine halbe Woche Urlaub gewesen, ab Februar aber nur 1/4 Woche.

Grüße, Salbei

Hallo

Vom Prinzip her hast Du Recht. Man dürfte sich auch hier auf den Standpunkt stellen, daß auf die doppelte Arbeitszeit umgerechnet wird und dann 2 Tage übertragen werden.

Eventuell macht es verhandlungstaktisch aber Sinn (kenn’ ja nicht den ganzen Hintergrund) diese Büchse verschlossen zu lassen. Ein AG könnte daraufhin nämlich auch mal geneigt sein, die Übertragung an sich zu bestreiten. Wie gesagt, ich kenne den Hintergrund dieser fiktiven Frage nicht.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

ich dachte eben, wenn man die Arbeitstage erhöht, wird auch der Urlaub hochgerechnet. Denn, wenn man die Arbeitstage reduziert, werden ja auch die Urlaubstage runtergerechnet.

Und wenn man das eine macht, nämlich runterrechnen, sollte doch fairerweise auch hochgerechnet werden.

Grüße, Salbei

Hallo

Insgesamt sind es ja 2 Tage Urlaub, was bei 2
Arbeitstagen/Woche eine Woche Urlaub bedeuten würde.

Ich glaube, hier ist ein Denkfehler. Es gibt keine „Urlaubswochen“,sondern eben nur Urlaubstage.
Man hat Anspruch auf den einen übrigen Urlaubstag und nicht auf eine „Urlaubswoche“.

Beatrix