Hallöchen ihr lieben!
Ich hätte da mal ne frage denn, auch wenn ich das Bundesurlaubsgesetz noch so durchwälze ich finde nichts konkretes das mir mein denken bestätigt.
Fall:
AN wird von AG freigestellt für Fortbildungsmaßnahme (Meisterschule) Freistellung beginnt ab 01.10.2014 und geht bis Juli 2015. Da der AN schon lange im Betrieb ist also im laufenden Jahr somit auch länger als 6 Monate beschäftigt steht ihm doch der gesamte Jahresurlaub zu. Sprich kann er diesen nehmen oder sich dann auszahlen lassen? Oder stimmt das nicht, da er Freigestellt wird und nicht entlassen? Gibt’s da irgendein Urteil zu weiß jemand von euch etwas dazu?
Ich danke schonmal für jede Antwort!!!