Urlaubsanspruch bei unentgeltlicher Freistellung nicht Kündigung

Hallöchen ihr lieben!

Ich hätte da mal ne frage denn, auch wenn ich das Bundesurlaubsgesetz noch so durchwälze ich finde nichts konkretes das mir mein denken bestätigt.

Fall:
AN wird von AG freigestellt für Fortbildungsmaßnahme (Meisterschule) Freistellung beginnt ab 01.10.2014 und geht bis Juli 2015. Da der AN schon lange im Betrieb ist also im laufenden Jahr somit auch länger als 6 Monate beschäftigt steht ihm doch der gesamte Jahresurlaub zu. Sprich kann er diesen nehmen oder sich dann auszahlen lassen? Oder stimmt das nicht, da er Freigestellt wird und nicht entlassen? Gibt’s da irgendein Urteil zu weiß jemand von euch etwas dazu?

Ich danke schonmal für jede Antwort!!!

Hi!:

Da der AN schon lange im Betrieb ist also im
laufenden Jahr somit auch länger als 6 Monate beschäftigt
steht ihm doch der gesamte Jahresurlaub zu.

Ja.
Es sei denn, der übergesetzliche Teil (mehr als die 4 Wochen) ist explizit anders geregelt.

Sprich kann er
diesen nehmen

Ja

oder sich dann auszahlen lassen?

Nur bei Beendigng des Arbeitsverhältnisses.

Oder stimmt das
nicht, da er Freigestellt wird und nicht entlassen? Gibt’s da
irgendein Urteil zu weiß jemand von euch etwas dazu?

http://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_ruhendes_Arbe…

VG
Guido

Top Sache Klasse! Danke Dir!

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