Vertragsbruch

Hallo liebe Wissenden!

Angenommen man hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende und könnte früher einen anderen Job bekommen, der „alte“ Chef läßt einen aber nicht gehen. Nimmt man jetzt diesen neuen Job an, würde ja ein Vertragsbruch bestehen.Nur,wie würden die Strafen da aussehen, wenn im Arbeitsvertrag dazu nichts vermerkt ist? Einen Betriebsrat gibt es in der Firma leider nicht.
Vielen Dank im voraus!

Shadana

Hallo,

Nimmt man jetzt
diesen neuen Job an, würde ja ein Vertragsbruch
bestehen.

Stimmt.

Nur,wie würden die Strafen da aussehen,

Der AG kann Schadenersatz geltend machen, wenn ihm durch das plötzliche Wegbleiben des AN nachweislich welcher entsteht.

wenn im
Arbeitsvertrag dazu nichts vermerkt ist?

Dann heißt das - keine Vertragsstrafe.

MfG

… und er könnte auch auf Unterlassung der anderen Beschäftigung klagen bzw. eine einstweilige Verfügung erwirken, doch welcher Arbeitgeber macht das schon, wenn es nicht gerade um Schlüsselpositionen oder verhasste Konkurrenz geht.

Und der konkrete Schadensnachweis für den Schadensersatz ist oftmals sehr schwierig.

Doch das Zeugnis wird entsprechend ausfallen, wenn der AN vorsätzlichen Vertragsbruch begeht und mehrere Monate unentschuldigt fehlt.

Grüße
EK