Verweigerung des Arbeitsplatzes durch Arbeitgeber

Hallo!

fiktiver Fall:

Es findet ein Personalgespräch statt, in dem dem Arbeitnehmer (AN) diverse Vorwürfe gemacht werden. Diese beruhen jedoch nur auf Antipathie des Chefs seinem „Untergebenen“ gegenüber und nicht wegen arbeitsrechtlichem Fehlverhalten.

Da dem Untergebenen zu verstehen gegeben wird, daß der Chef ihn loswerden will, ist dieser völlig aufgelöst und kann nicht mehr arbeiten - wird folglich erstmal krank und der Arzt gibt ihm auch einen Krankenschein. Nach seinem Krankenschein fängt direkt ein Urlaub an - er verreist auch.

Während des Krankenscheins erhält der AN Post von seiner Firma: ein Aufhebungsvertrag!

Diesen schickt er zurück, weil er diesen nicht akzeptiert und fährt in den Urlaub. Danach will er wieder arbeiten!

Wenn er keine weitere Post von seinem Arbeitgeber (AG) erhält, in der Firma erscheint und der AG ihn einfach wieder rausschmeisst - ohne ihn zu kündigen (weil er das nicht kann) und auch ohne Einigung durch einen anderen Aufhebungsvertrag - wie soll er dann reagieren?

Darf/muss er einfach sitzen bleiben und seine Arbeit weiter machen?
Wenn ja: Wenn es zu einer für ihn kritischen Situation kommt (Agression) und er hat es nicht schriftlich, dass er die Firma verlassen soll und er geht wirklich und nimmt sich einen Anwalt - könnte der AG ihm Arbeitsverweigerung unterstellen?

Danke für die Antworten im voraus!

Viele Grüße
Die Kämpferin

Hallo!

in der Firma erscheint und der AG ihn einfach wieder
rausschmeisst

Was sich konkret wie äußert?

wie soll er dann reagieren?

Das kommt sozusagen auf die Art des Rauswurfs an.

Darf/muss er einfach sitzen bleiben und seine Arbeit weiter
machen?
Wenn ja: Wenn es zu einer für ihn kritischen Situation kommt
(Agression) und er hat es nicht schriftlich, dass er die Firma
verlassen soll und er geht wirklich und nimmt sich einen
Anwalt - könnte der AG ihm Arbeitsverweigerung unterstellen?

Kann man aus der Ferne nicht klar sagen. Sich z.B. schlagen oder anschreien lassen muss man aber nicht zwangsläufig, nur weil der AG einen AN rausschmeißt und der AN nicht gehen will.

Bitte mehr Infos.

MfG

Icxh würde auf Gründen der Beweisbarkeit auf eine schriftliche Freistellung bestehen.