Hallo
Mal angenommen eine Frau ist 64 und arbeitet so gut es geht in einer Fabrik. Irgendwann geht es nicht mehr und sie geht zum Arzt und lässt sich behandeln/Krankschreiben. Sie ist nun ein halbes Jahr krank und hat bereits Rente eingereicht.
Mittlerweile wird sie von der Krankenkasse „bezahlt“ (bekommt auch keine „Abrechnungen“ vom Arbeitgeber mehr).
Sie hat aber noch 18 Tage Urlaubsanspruch für dieses Jahr. Für den Fall, das sie nun in Rente gehen kann, was passiert dann mit dem Resturlaub?
Wird dieser „ausbezahlt“? Oder muß sie quasi drei Wochen vor Ablauf des Arbeitsverhäültnisses sich „nicht mehr krankschreiben lassen“?
Danke für die Informationen
Gruß
Andreas