Was passiert mit Resturlaub bei Rente?

Hallo
Mal angenommen eine Frau ist 64 und arbeitet so gut es geht in einer Fabrik. Irgendwann geht es nicht mehr und sie geht zum Arzt und lässt sich behandeln/Krankschreiben. Sie ist nun ein halbes Jahr krank und hat bereits Rente eingereicht.

Mittlerweile wird sie von der Krankenkasse „bezahlt“ (bekommt auch keine „Abrechnungen“ vom Arbeitgeber mehr).

Sie hat aber noch 18 Tage Urlaubsanspruch für dieses Jahr. Für den Fall, das sie nun in Rente gehen kann, was passiert dann mit dem Resturlaub?
Wird dieser „ausbezahlt“? Oder muß sie quasi drei Wochen vor Ablauf des Arbeitsverhäültnisses sich „nicht mehr krankschreiben lassen“?

Danke für die Informationen

Gruß
Andreas

Hallo,

wie sind wurde der Urlaubsanspruch aufgebaut - bei Krankengeld hat man keinen.

Sofern einer besteht, wäre dieser dann auszuzahlen.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Falsch!
Hi!

wie sind wurde der Urlaubsanspruch aufgebaut - bei Krankengeld
hat man keinen.

Das ist falsch.
Im BUrlG ist grundsätzlich nur von „Bestehen des Arbeitsverhältnisses“ die Rede.

Sofern einer besteht, wäre dieser dann auszuzahlen.

Zur Abgeltung eines Urlaubs muss die Erfüllbarkeit gegeben sein.
Urlaub muss natürlich nicht abgegolten werden, wenn ein Arbeitnehmer über den Austritt arbeitsunfähig erkrankt ist.
Wenn jemand krank ist, ist die Erfüllbarkeit des Urlaubs (auch eine Abgeltung!) nicht gegeben.
Solange der AN nicht nachweist, dass er nach Austritt wieder gesund ist, hat er auch keinen Anspruch auf die Abgeltung.

Bei Eintritt in die Rente sehe ich persönlich jetzt auch keine Erfüllbarkeit mehr, allerdings bin ich mir in diesem Punkt nicht eindeutig sicher und müsste mich erst einmal eingehend informieren.

VG
Guido