Wie kann man einen Kuraufenthalt bei Teilzeitbeschäftigung auf die Monatsarbeitszeit umrechnen?

Mal rein hypotetisch angenommen: Es wird von 27.5-17.6.2015 eine Mütterkur genehmigt. Die AN arbeitet in ihrem Betrieb als Verkäuferin in Teilzeit 100 Stunden/Monat jeweils 8 Stunden pro Schicht (also ca. 12-13 Schichten im Monat)

  1. Nun sind sie und der Chef (er hatte den Fall noch nie) am Überlegen wie man das umrechnen kann um herauszufinden wieviele Stunden sie in den Monaten Mai bzw. Juni eigentlich noch arbeiten müsste.
  2. Da der Betrieb 7 Tage die Woche geöffnet habt gelten alle Wochentage als Arbeitstage. Das der Chef keine Urlaubstage für die Kur selber abziehen darf ist bekannt ebenso das die Kur als Krankheitsausfall zu behandeln ist. Aber falls die AN nach der Kur den restlichen Juni noch freinehmen will, muß der AG den Folgeurlaub dann genehmigen oder darf er sie theoretisch am ersten Tag nach Beendigung der Kur wieder zum Dienst einberufen?
  3. Bei welchen Fachleuten kann man da evtl. nachfragen? Krankenkassen-Sachbearbeiter hat schon gesagt das er dafür nicht zuständig ist…

Folgende Berechnung hat sich die AN schon ausgedacht:

100 Stunden/Monat = 25 Stunden/Woche
Kur dauert 21 Tage=3 Wochen
3 Wochen= 75 Stunden
25 Stunden Rest im Juni
25 Stunden : 8 Stunden Schicht= 3,irgendwas
Restliche Arbeitszeit im Juni 3-4 Schichten

Wäre das realistisch und durchführbar und auch für den AG mit dem sich die AN gut versteht eine akzeptable Lösung?

Hallo,

  1. Bei welchen Fachleuten kann man da evtl. nachfragen?
    Krankenkassen-Sachbearbeiter hat schon gesagt das er dafür
    nicht zuständig ist…

Das ist auch Sache des AG. Der AG muß doch bisher schon Urlaub und Lohnfortzahlung berechnen. Diese Rechenmethode muß auch für die Reha angewendet werden.
Es gibt zwar mehrere Rechenmethoden, aber der AG muß sich für eine entscheiden und diese für alle vergleichbaren Fälle benutzen.
Wenn der AG keine Ahnung hat, wonach es hier aussieht, muß er halt einen Fachmenschen wie zB Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren (und natürlich auch bezahlen). Evtl. kann ihm auch die zuständige IHK weiterhelfen.

Folgende Berechnung hat sich die AN schon ausgedacht:

100 Stunden/Monat = 25 Stunden/Woche

Ist schon mal Falsch, da mit Ausnahme des Februars alle Monate mehr als 4 Wochen dauern.

Kur dauert 21 Tage=3 Wochen
3 Wochen= 75 Stunden

Falsch (s.o)

Wäre das realistisch und durchführbar und auch für den AG mit
dem sich die AN gut versteht eine akzeptable Lösung?

Nein, da die Rechenmethode falsch ist.

Im Übrigen muß im unmittelbaren Anschluß an eine Reha Urlaub zwingend gewährt werden, wenn die AN diesen nehmen will gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 BUrlG:

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

&Tschüß
Wolfgang