Wie lange muss man warten

Moin Moin an alle

Ich hab mal ne frage was den Job angeht, ich werde im normalfall jeden morgen nach einer halbstündigen Fahrt mit dem Zug von einem kollegen abgeholt, doch die letzten 3 male war er nicht da obwohl ich pünktlich am treffpunkt war und ich auch mehrfach versucht hab bei ihm anzurufen , naja … verschlafen kann jeder mal dachte ich mir und bin dann bis ca 09:00 geblieben und hab gewartet ( treffpunkt ist im normalfall ca 06:45) deswegen hab ich eine mündliche Abmahnung vom Chef bekommen obwohl ich mich abgemeldet habe, deswegen die frage … wie lange muss ich warte ehe ich nach dem aufsprechen der situation auf den Anrufbeantworter im Büro wieder heim gehen kann

Ist nicht mein bereich, ich berate bei Fragen zu Abmahnungen vom Anwalt

Bitte suchen Sie nach ARBEITSRECHT
http://vermehrfachung.wordpress.com/2012/06/30/anfra…

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Sie sind verantwortlich zur Arbeit zu kommen und nicht zu warten. Wenn Sie Ihr Kollege versetzt, haben Sie andere Möglichkeiten zu nutzen. Wird Ihr Kollege krank, gehen Sie nicht mehr zu Arbeit? Mit freundlichen Grüßen.

Hallo,

dafür, dass man rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheint, ist jeder selbst verantwortlich. Fahrgemeinschaften etc. sind Privatvergnügen. Du bist in jedem Fall gehalten, rechtzeitig Deinen Arbeitgeber zu informieren, wenn Du nicht pünktlich bist. Und wenn das wiederholt vorkommt, ist das sicher ein Grund für eine Abmahnung.
Allerdings ist eine mündliche Abmahnung nichts wert. Das heißt, sie ist auch im äussersten Fall beim Arbeitsgericht nicht wirksam!
Ich würde empfehlen, wenn der Kollege einmal nicht pünktlich ist, am nächsten Tag selbst dafür zu sorgen, dass Du pünktlich bist!

Guten Morgen,

mir sind die Fakten nicht ganz klar.

  1. Treten Sie Ihre Arbeit dadurch an, dass Sie zum Kollegen ins Auto steigen und dann zu - wechselnden - Einsatzorten fahren? Beginnt also Ihre Arbeitszeit um 06.45h am Bahnhof?
    Dann ist es Sache des Chefs, dass Sie am Bahnhof abgeholt werden. Da ist dann eine 1 Stunde Wartezeit schon gut. Ich denke aber dass eine Kommunikation mittels Handy von allen Seiten (Sie, Chef, Kollege) zu erwarten ist und verlangt werden kann.
  2. Handelt es sich nur um eine Gefälligkeit / Fahrgemeinschaft, dass der Kollege Sie am Bahnhof abholt und mit zur Arbeitsstelle nimmt, ist es Ihre Sache an den Arbeitsplatz zu kommmen. Da müssten Sie bereits nach kürzester Zeit klären ob Ihre Mitfahrgelegenheit kommt und im Zweifel nach einem anderen Weg an Ihren Arbeitsplatz suchen.

Schönen Tag noch

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Hallo Liam,

es ist ausschlaggebend, was Du mit Deinem Arbeitgeber vereinbart hast, also Arbeitsbeginn betreffend. Die Abmahnung vom Chef ist also absolut korrekt. Du hast mit ihm einen Arbeitsvertrag, an dem sich BEIDE Parteien halten müssen…

Suche Dir eine Alternative und sei in Zukunft pünktlich.

LG… Hoelti.

guten abend
wenn das einmal passiert
danach zum chef gehen und es mit ihm absprechen wenn es wieder passieren sollte
gruss